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SEM - Ukraine: Verteilschlüssel wird bei der Zuweisung von Geflüchteten wieder eingehalten
Publikationsdatum:     02.05.2022
Druckdatum:     20.04.2024
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SEM - Ukraine: Verteilschlüssel wird bei der Zuweisung von Geflüchteten wieder eingehalten

Bern-Wabern - Der Sonderstab Asyl (SONAS) begrüsst die Rückkehr zur bevölkerungsproportionalen Zuweisung der Geflüchteten aus der Ukraine an die Kantone. So können bestehende Ungleichgewichte schrittweise ausgeglichen werden. Bund und Kantone verfügen aktuell über genügend Unterbringungsplätze.

Seit Montag werden die geflüchteten Personen aus der Ukraine wieder nach dem zwischen den Kantonen vereinbarten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel an die Kantone zugewiesen. Von diesem Grundsatz ausgenommen sind Geflüchtete, die bei ihrer Kernfamilie oder in ihrer Nähe wohnen möchten sowie verletzliche Personen, die eine besondere Betreuung brauchen. Zudem wird darauf geachtet, dass aus der Ukraine eingereiste Kernfamilien zusammenbleiben können. Die Geflüchteten werden vorerst prioritär jenen Kantonen zugewiesen, die bisher anteilsmässig weniger Personen aufgenommen haben als andere. So können bestehende Ungleichgewichte ausgeglichen werden. Die neue Regelung gilt nicht rückwirkend. Personen, die bereits registriert und einem Kanton zugewiesen worden sind, können dort bleiben.

Auch Kantonswechsel sind bei bereits zugewiesenen Personen nur in Ausnahmefällen möglich – etwa dann, wenn Geflüchtete dadurch bei ihrer erweiterten Kernfamilie wohnen können, wenn die Betreuungssituation von vulnerablen Personen verbessert werden kann oder wenn die Betroffenen eine Arbeitsstelle nicht antreten könnten, weil der Arbeitsweg zu lang ist.

Genügend Betten bei Bund und Kantonen

Die Zahl der Geflüchteten, die sich in einem Bundesasylzentrum registrieren lassen, liegt aktuell zwischen 500 und 1000 Personen pro Tag. Das SEM verfügt über gut 9000 Unterbringungsplätze, von denen rund 5000 belegt sind. Auch die Kantone verfügen zurzeit über eine ausreichende Zahl von Unterbringungsplätzen und über genügend Reserven, um die ihnen vom SEM zugewiesenen Personen mit Schutzstatus S aufzunehmen.

Ruhige Lage im Sicherheitsbereich

Im Sicherheitsbereich ist die Lage ruhig, die Prozesse und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Bundesstellen und den kantonalen Behörden haben sich eingespielt und funktionieren gut.


Medienkontakt:
Daniel Bach
Leiter Kommunikation SEM
T +41 79 570 37 81


Über Staatssekretariat für Migration SEM:
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.
 
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