Bern - Der Bundesrat hat am 23. Februar 2022 die Konsultation zur Änderung der Verordnung über
Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mit der
Covid-19-
Epidemie (Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe) eröffnet. Die Verordnungsanpassung hat die
Verlängerung des Schutzschirmes für öffentliche Veranstaltungen bis Ende Dezember 2022 zum Ziel.
Die
Konsultationsfrist dauert bis am 7. März 2022.
Aufgrund der epidemiologischen Lage hat das eidgenössische Parlament in der Wintersession 2021 eine Änderung des Covid-19-Gesetzes beschlossen. Unter anderem verlängerte das Parlament den Zeitrahmen des Schutzschirms für öffentliche Veranstaltungen (Art. 11a Covid-19-Gesetz) bis Ende Dezember 2022 (ursprünglicher Beendigungstermin: Ende April 2022).
Diese Verlängerung erfordert insbesondere eine Anpassung der Fristen und Geltungsdauer in der Covid- 19-Verordnung Publikumsanlässe. Aufgrund der Dringlichkeit führt der Bundesrat eine Sonderkonsultation im Sinne von Art. 1 Abs. 3 und 4 Covid-19-Gesetz durch. Die geänderte Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe soll am 1. Mai 2022 in Kraft treten.
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