Artikel::

Die Eidgenössische Zollverwaltung heisst neu Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Publikationsdatum:     04.01.2022
Druckdatum:     16.04.2024
Presseportale:Swiss-press.com & Aktuellenews.ch & Tagesthemen.ch & Help.ch
Link:https://www.swiss-press.com/n.cfm?key=1807188

Die Eidgenössische Zollverwaltung heisst neu Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

Bern - Der Namenswechsel erfolgt im Zuge der Weiterentwicklung der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Per 1. Januar 2022 wurde die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) in Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) umbenannt. Entsprechende Beschlüsse hat der Bundesrat bereits am 12. Juni 2020 gefällt. Der Namenswechsel erfolgt schrittweise: Bereits heute ist die Webseite www.bazg.admin.ch umgestellt. Dank temporären Umleitungen (Redirects) sind auch die bisherigen Seiten noch aufrufbar.

Weiter werden nun auch die Anwendungen des BAZG nach und nach an die neue Namensgebung angepasst, allen voran die Verzollungs-App QuickZoll für den privaten Reiseverkehr.

Die Umbenennung ist nur ein Element der Transformation. Das Digitalisierungs- und Transformationsprogramm DaziT, die organisatorische Weiterentwicklung und das einheitliche Berufsbild «Fachspezialist/-in Zoll und Grenzsicherheit» ermöglichen es dem BAZG rasch und flexibel auf Lageveränderungen zu reagieren und einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz zu leisten.

Hinweis: Obwohl temporäre Umleitungen (Redirects) eingerichtet sind, bitten wir Sie, allfällige Favoriten in Ihrem Browser zeitnah zu aktualisieren.


Medienkontakt:
Mediendienst, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
Tel. +41 58 462 67 43, medien@bazg.admin.ch


Über Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG:
Die Schweiz erwirtschaftet jeden zweiten Franken im Ausland. Dies kann sie nur, wenn der grenzüberschreitende Waren- und Personenverkehr reibungslos läuft. Mit unseren Dienstleistungen wollen wir Ihren Grenzübertritt möglichst erleichtern.

Gleichzeitig kontrollieren wir aber auch, ob dabei die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dies im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz und für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

Ausserdem erheben wir eine Reihe von Verbrauchssteuern wie Mehrwert-, Mineralöl- oder Tabaksteuer. Darüber hinaus sind wir für die Kontrolle von Edelmetallen, die Herausgabe der Autobahnvignette, die Erhebung der LSVA und für weitere Aufgaben zuständig.

Das Grenzwachtkorps (GWK) ist der uniformierte und bewaffnete Teil der EZV. Als grösstes nationales ziviles Sicherheitsorgan der Schweiz nimmt das GWK neben den Zolldienstleistungen und der Zollpolizei (Schmuggelbekämpfung) eine vielfältige Palette von Aufgaben wahr. Dazu zählen u. a.: Personen-, Fahrzeug- und Sachfahndung, Bekämpfung von Betäubungsmittelschmuggel und Dokumentenfälschungen, fremdenpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Aufgaben.

Quelle: BAZG
 
--- Ende Artikel / Swiss-press.com / Alle Angaben ohne Gewähr. ---