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BAK - Coronavirus: Massnahmen zur Unterstützung des Kultursektors werden verlängert
Publikationsdatum:     21.12.2021
Druckdatum:     26.04.2024
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BAK - Coronavirus: Massnahmen zur Unterstützung des Kultursektors werden verlängert

Bern - Die eidgenössischen Räte haben heute eine Verlängerung von Artikel 11 des Covid-19-Gesetzes (Massnahmen im Kulturbereich) bis Ende 2022 beschlossen. Gleichentags hat der Bundesrat die Geltungsdauer der Covid-19-Kulturverordnung ebenfalls bis Ende 2022 mit einzelnen Änderungen verlängert.

Die Covid-19-Kulturverordnung konkretisiert Artikel 11 des Covid-19-Gesetzes und war wie dieses bisher auf Ende 2021 befristet. Im Hinblick auf die heute vom Parlament beschlossene Verlängerung der Kulturmassnahmen im Covid-19-Gesetz hat der Bundesrat die Covid-19-Kulturverordnung entsprechend angepasst. Dies betrifft insbesondere die Zeiträume, für welche Schäden geltend gemacht werden können, sowie die Eingabefristen für die Unterstützungsgesuche.

Die revidierte Covid-19-Kulturverordnung enthält einzelne weitere Präzisierungen. Sie sieht insbesondere vor, dass Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie die Entschädigungen für Kulturvereine im Laienbereich nur solange berücksichtigt werden, wie behördliche Einschränkungen gelten. Sobald sämtlich Einschränkungen - darunter auch die Zertifikatspflicht - aufgehoben werden, laufen die Entschädigungen nach Ablauf einer Übergangsfrist aus. Hingegen werden die Nothilfe an Kulturschaffende sowie die Beiträge an die Transformationsprojekte unabhängig von einem allfälligen Wegfall von behördlichen Einschränkungen bis Ende 2022 ausgerichtet.


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Über Bundesamt für Kultur (BAK):
Die Kulturarbeit des Bundes im Inland beruht im Wesentlichen auf dem Zusammenspiel des Bundesamtes für Kultur mit der Stiftung Pro Helvetia. Das Bundesamt für Kultur ist das zuständige strategische Organ für die Ausarbeitung und Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes.

Es nimmt die im strengen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen, Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Kultursektor, die Prüfung der Kulturverträglichkeit von Erlassen in anderen Politikbereichen (Mehrwertsteuer, internationaler Freihandel, Berufsbildung, Sprachen usw.), sowie - in Koordination mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) - die Verhandlung von Abkommen im Kultursektor, die Vertretung der Schweiz in multilateralen Organisationen und die Pflege internationaler Beziehungen.

Seine Fördertätigkeiten umfassen die zwei Bereiche Kulturerbe (Heimatschutz und Denkmalpflege, Kulturgütertransfer, Museen und Sammlungen) und Kulturschaffen (Film, Preise und Auszeichnungen, Unterstützung kultureller Organisationen), darunter auch kulturelle Basisförderung (Sprach- und Verständigungspolitik, musikalische Bildung, Leseförderung, Fahrende, Schweizerschulen im Ausland).
 
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