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BLV - Gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe: Strikte Trennung von Hühnern und Wildvögeln
Publikationsdatum:     01.12.2021
Druckdatum:     23.04.2024
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BLV - Gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe: Strikte Trennung von Hühnern und Wildvögeln

Bern - Eine hochansteckende Variante der Aviären Influenza (Vogelgrippe) war die Ursache für den Tod von Geflügel in einem Hobbybetrieb im Zürcher Unterland. Dies ergaben die Untersuchungen des Instituts für Virologie und Immunologie IVI. Nun ergreift das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV zusammen mit den Kantonen gesamtschweizerische Schutzmassnahmen, um die weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.

In den Geflügelbetrieben in den Gemeinden rund um den Seuchenbetrieb in Hüntwangen gelten ab Samstag die höchsten Sicherheitsbestimmungen. Betroffen sind auch Teile von Gemeinden der Kantone Aargau und Schaffhausen. In diesen sogenannten Schutz- und Überwachungszonen führen die Veterinärdienste Untersuchungen zum Seuchenstatus des Geflügels durch. Eier oder Geflügel dürfen in den Zonen nur unter strengen Auflagen und mit Bewilligung transportiert werden. Geflügelmärkte und - ausstellungen sind in den Zonen verboten. Die Zonen bleiben für mindestens drei Wochen bestehen.

Kontroll- und Beobachtungsgebiete

Da sich die Vogelgrippe auch in den umliegenden Ländern ausbreitet, ergreift das BLV zu-sammen mit den Kantonen präventive Massnahmen in allen Teilen der Schweiz. Im Fokus stehen dabei die Wildvögel, die die Seuche einschleppen. Aus diesem Grund werden ab Montag die Uferstreifen im Abstand von ein bzw. drei Kilometern um alle grossen Gewäs-ser im Schweizer Mittelland zu sogenannten Kontroll- und Beobachtungsgebieten. In die-sen Zonen gelten besondere Vorschriften für die Fütterung und den Auslauf. In den Kon-trollzonen dürfen Hühner, Gänse oder anderes Hausgeflügel nur noch unter Auflagen ins Freie, zum Beispiel in Aussenräume mit einem dichten Dach und vergitterten Seitenwänden oder auf Auslaufflächen, die mit einem Netz vor Wildvögeln geschützt sind. Gänse oder Laufvögel sind zudem von Hühnern getrennt zu halten.

Diese Massnahmen gelten mindestens bis Ende Januar. Direktzahlungen für «besonders tierfreundliche Haltung» werden weiterhin ausbezahlt.

Keine Gefahr für den Menschen

Nach heutigem Wissensstand ist der Virusstamm nicht auf Menschen übertragbar. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist unbedenklich.


Medienkontakt:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Medienstelle
Tel. 058 463 78 98
media@blv.admin.ch


Über Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV:
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist das Kompetenzzentrum der Schweiz für die Bereiche Lebensmittelsicherheit, Ernährung, Tiergesundheit, Tierschutz und Artenschutz im internationalen Handel.

Hauptaufgabe des BLV ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mensch und Tier aktiv zu fördern. Die Hauptpfeiler dafür sind beim Menschen Lebensmittelsicherheit und gesunde Ernährung und beim Tier Tierschutz und Tiergesundheit.

Der Hauptsitz des BLV ist in Bern. In Tänikon und in Zollikofen bestehen weitere Zentren zur Erforschung der tiergerechten Haltung von verschiedenen Tieren.
 
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