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Konsumentenschutz - Preisüberwacher zeigt: Überrissene Spital-Rechnungen haben System
Publikationsdatum:     19.10.2021
Druckdatum:     19.04.2024
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Konsumentenschutz - Preisüberwacher zeigt: Überrissene Spital-Rechnungen haben System

Privatversicherte Patienten verursachen Zusatzkosten von durchschnittlich rund 1'800 Franken, die Spitäler stellen aber fast 9'000 Franken in Rechnung: Der heute vom Preisüberwacher veröffentlichte Bericht hat es in sich. Spitäler rechnen systematisch Fantasiekosten ab, generieren so immense Einnahmen und treiben die Versicherungsprämien ungebremst in die Höhe. Zahlreiche Patientinnen und Patienten belegten diesen Missstand gegenüber dem Konsumentenschutz.

Die medizinische Behandlung in einem Spital wird über die obligatorische Grundversicherung vergütet. Allfällige zusätzliche Leistungen (z.B. Einzelzimmer, freie Arztwahl) können über Zusatzversicherungen abgerechnet werden. Der heutige Bericht des Preisüberwachers und Beispiele von Betroffenen zeigen jedoch: Spitäler missbrauchen dieses System, indem sie routinemässig unbegründete oder überhöhte Zusatzkosten abrechnen. Obwohl die eigentliche Behandlung inklusive Arzthonorare, Pflegepersonal, Spitalinfrastruktur, usw. bereits über die Grundversicherung vergütet werden, verrechnen sie oftmals weit höhere Beträge für angebliche Zusatzleistungen.

Möglich ist dies, weil die Krankenkassen entsprechenden Tarifverträgen zugestimmt haben. Sie überprüfen aber nicht konsequent ob die Leistungen tatsächlich erbracht werden und die hohen Zusatzkosten gerechtfertigt sind. Dazu Konsumentenschutz-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo: «Spitäler erzielen mit Zusatzversicherten sehr hohe Einnahmen, die Versicherungen machen mehr Umsatz und wälzen die Kosten auf die Prämienzahler ab. In einem so strukturierten Markt ist kein echter Wettbewerb möglich.»

Der Konsumentenschutz hat Betroffene aufgefordert, solche Erfahrungen zu melden. In den vergangenen Monaten sind dutzende Beispiele von fehlerhaften oder überhöhten Spitalrechnungen eingetroffen, welche die Erkenntnisse des Preisüberwachers belegen. Die FINMA, der Preisüberwacher, die kantonalen Gesundheitsdirektoren und auch das BAG müssen jetzt durchgreifen und diesen Missstand beheben. «Der Konsumentenschutz prüft zudem, in konkreten Einzelfällen die Justiz einzuschalten», sagt Prisca Birrer-Heimo, «verschiedene Beispiele, die uns vorliegen, grenzen für uns an Betrug.»


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