Die eidgenössische Volksinitiative "Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu
Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt" will jegliche Versuche an Tieren und
Menschen sowie Ein- und Ausfuhr von Produkten wie beispielsweise Medikamenten verbieten, für die
Tier- und/oder Menschenversuche durchgeführt wurden. Eine Annahme der Initiative würde deshalb
de facto zu einem Medizin- und Forschungsverbot führen.
Medizinverbot
Die
Initiative würde verhindern, dass Menschen und Tiere in der Schweiz von künftigen medizinischen
Fortschritten profitieren können. Damit wären neue Behandlungsmethoden nicht mehr verfügbar, die
dank wissenschaftlichem und medizinischem Fortschritt entwickelt werden. Diese Therapien könnten
weder für die Schweizer Bevölkerung noch für Haus-, Nutz- oder andere Tiere genutzt werden. In den
Universitätsspitälern, Kliniken sowie Arzt- und Tierarztpraxen wären damit Methoden für die Diagnose
und die Behandlung verboten, welche Leiden lindern und Leben retten können.
Forschungsverbot
Forschung mit Tieren und klinische Versuche mit Menschen sind eine
Voraussetzung für Fortschritt und Innovationen in zahlreichen Bereichen: Die Resultate kommen
insbesondere der Human- und Veterinärmedizin, der Umwelt, der Landwirtschaft sowie der
Grundlagen- und Verhaltensforschung zugute. Die Annahme der Initiative würde alle Forschungen
verunmöglichen, bei denen Menschen und Tiere einbezogen sind. Dies gilt auch für Fachbereiche der
Humanwissenschaften wie beispielsweise Studien in der Psychologie oder Pädagogik.
Verantwortungsvolle Forschung
Die Tierversuchsgesetzgebung der Schweiz gehört zu
den strengsten der Welt. Die heutigen gesetzlichen Grundlagen gewährleisten eine ethisch
vertretbare Forschung. Bei Tierversuchen sind Forschende moralisch und rechtlich verpflichtet, das
3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) anzuwenden. Dieser Grundsatz verlangt, dass Tierversuche
nur dann bewilligt werden, wenn keine Alternativmethode existiert, die Anzahl Tiere im Versuch auf
das notwendige Minimum beschränkt wird und die Versuchsmethoden und Haltungsbedingungen
möglichst wenig belastend sind. Das Ziel der Forschenden ist nicht, an Tieren zu arbeiten, sondern
beispielsweise Krankheiten zu verstehen und zu lindern. Der Einsatz von Tiermodellen ist nach wie
vor notwendig für die Erforschung schwerer Krankheiten und die Entwicklung neuer medizinischer
Behandlungen und Verfahren, die Leben retten und Leiden mindern. Im Falle des Sars-CoV-2
("Coronavirus") zum Beispiel konnte und kann kein Impfstoff für den Menschen freigegeben werden,
ohne zuvor zuverlässig an Tieren und Menschen getestet worden zu sein.
Das Ziel der
medizinischen Forschung am Menschen ist, das Verständnis der Ursachen, der Entwicklung und der
Auswirkungen von Krankheiten zu verstehen, sowie die Verbesserung der Prävention, Diagnose und
Therapie. Das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (HFG) soll die "Würde,
Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen in der Forschung schützen". Es gewährleistet
insbesondere, dass die Interessen des Menschen gegenüber den Interessen der Wissenschaft und
der Gesellschaft in der klinischen Forschung Vorrang haben. Die Helsinki-Deklaration wurde auch
von der Schweiz unterzeichnet.
swissuniversities empfiehlt aufgrund dieser Überlegungen
die Ablehnung der Initiative, da bei einer Annahme die Konsequenzen für die Gesundheitsversorgung
von Menschen und Tieren, Forschung, Wissen und Innovation extrem und schädlich sind.
Pressekontakt:
Josefa Haas
Leiterin
Kommunikation
communications@swissuniversities.ch
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