Gute Löhne für alle
Das Baustellenpersonal (ohne Poliere) erhält 13-mal im Jahr 5'901
Franken. Mittagsentschädigungen, andere Zulagen und Spesen sind dabei nicht einberechnet.
Poliere und Werkmeister verdienen rund 7'800 Franken im Monat, was über 100'000 Franken pro
Jahr entspricht. Dies zeigt die Lohnerhebung 2021. Trotz den wirtschaftlichen Unsicherheiten
aufgrund der Corona-Pandemie blieben die Löhne gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Das
Bauhauptgewerbe zahlt nach wie vor die besten Handwerkerlöhne. Die Entlöhnung des Baukaders
ist vergleichbar mit Akademikergehältern in der Industrie. Das Bauhauptgewerbe bietet sowohl
Mitarbeitern ohne formelle Bildungsabschlüsse als auch den Beschäftigten mit beruflichen
Qualifikationen attraktive Arbeitsbedingungen.
Bildung lohnt sich
Bildung ist der
zentrale Schlüssel zur Erreichung eines höheren Einkommens. Der Sprung von einer Lohnklasse in
die nächste wird mit einem Lohnanstieg von rund 500 Franken pro Monat goutiert, der
Funktionswechsel vom Vorarbeiter zum Polier sogar mit rund 1'000 Franken pro Monat. Die hohen
Mindestlöhne schränken indes die Lohnentwicklungen in den einzelnen Lohnklassen erheblich ein:
Ein Hilfsarbeiter der Lohnklasse C verdient mit 60 Jahren 5% mehr als er mit 30 Jahren erhalten hat.
Bei Polieren hingegen ist der Mindestlohn weniger einschränkend, so dass im selben Zeitraum eine
Lohnsteigerung um 15% möglich ist.
Individuelle Lohnentwicklung forcieren
In den
nächsten 10 Jahren werden 34% des Baustellenpersonals in (Früh-)Pension gehen. Bei den Polieren
sind es sogar 37%. Der Fachkräftemangel bleibt damit ein akutes Thema. Individuelle
Lohnperspektiven auf der Basis von gezielten Aus- und Weiterbildungen können Anreize schaffen,
um diesem Mangel zu begegnen. Dazu muss sich jedoch das Entlöhnungssystem im
Bauhauptgewerbe ändern: weg von generellen Lohnerhöhungen hin zu leistungsbezogenen,
individuellen Lohnanpassungen. Arbeitgeber profitieren auf diese Weise von motivierten, engagierten
Mitarbeitenden während den Arbeitnehmern das Bedürfnis nach der Anerkennung ihrer Arbeit und
einer leistungsgerechten Entlöhnung erfüllt wird.
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