Gemäss der nationalen Risikoanalyse "Katastrophen und Notlagen Schweiz 2020" des
Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) gehören Erdbeben zu den grössten Risiken für die
Schweiz. Trotzdem ist die Schweiz auf ein massives Erdbeben mit entsprechenden Schäden bis
heute ungenügend vorbereitet: Nur rund 10% der Gebäudeeigentümer sind privat gegen die
Naturgefahr Erdbeben versichert. Damit müsste im Ereignisfall der Wiederaufbau der Gebäude
mehrheitlich durch Steuergelder oder Hilfsgelder finanziert werden. Aus Sicht der VKG würde damit
der Solidaritätsgedanke in der Schweiz überstrapaziert.
Der Handlungsbedarf ist seit
längerem bekannt: Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu politischen Diskussionen rund um
das Thema Erdbeben. Doch alle politischen Vorstösse sind bislang hauptsächlich an der
Finanzierungsfrage gescheitert. Die neue Idee einer Eventualverpflichtung könnte nun zum
ersehnten Durchbruch führen. Die zukünftige Deckung soll dabei nicht über eine weitere
Versicherung mit jährlicher Prämienbelastung für die Gebäudeeigentümer erreicht werden. Vielmehr
werden Beiträge ausschliesslich unmittelbar nach einem Erdbebenereignis bei den
Gebäudeeigentümern fällig.
In einem nächsten Schritt soll nun das Konzept der
Eventualverpflichtung vom Bundesrat fundiert geprüft werden. Für dessen zukünftige konkrete
Ausgestaltung leistet die VKG gerne ihren Beitrag.
Für
Medienanfragen:
Rolf Meier
Medienstelle der Vereinigung
Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG)
T +41 (0)31 320 22 82
rolf.meier@vkg.ch