Der HEV Schweiz begrüsst, dass die UREK-S die Vorlage zur 2. Etappe der Revision des
Raumplanungsgesetzes gegenüber der Vorlage des Bundesrats entschlackte. Der Vorstand des HEV
Schweiz anerkennt insbesondere, dass der gebietsbezogene Planungs- und Kompensationsansatz
übernommen wurde. Dieser gibt den Kantonen mehr planerischen Gestaltungsspielraum im Bereich des
Bauens ausserhalb der Bauzone, um - unter Wahrung des Grundsatzes der Trennung von Baugebiet und
Nichtbaugebiet - auf ihre spezifischen Gegebenheiten besser eingehen zu können. Richtigerweise wird
dabei auf eine gebietsbezogene Gesamtbetrachtung abgestellt. Wichtig ist auch, dass die Anwendung des
Planungsansatzes durch die Kantone eine Option darstellt, deren Nutzung freiwillig ist.
Der HEV
Schweiz unterstützt sodann das Stabilisierungsziel mit Bezug auf neue Gebäude im Nichtbaugebiet und
eine periodische Berichterstattung der Kantone über dessen Erreichen. Die Fristen, Periodizität und
Folgen sind jedoch schlecht abgestimmt und mit Bezug auf eine zuverlässige Datenerhebung
unrealistisch. Die vorgeschlagene neue Erhebung betreffend die Bodenversiegelung lehnt der Verband ab.
Aufwand und Kosten wären unverhältnismässig.
Die Ausrichtung von Abbruchprämien für
Grundeigentümer ausserhalb der Bauzonen ist problematisch. Wenn die Allgemeinheit aus staatlichen
Mitteln, Abbruchprämien finanzieren soll, muss zumindest gesetzlich sichergestellt werden, dass diese nur
für legal erstellte Bauten und Anlagen entrichtet werden. Die Zahlung von Abbruchprämien für illegal
errichtete Bauten, Anlagen oder Ausbauten wäre rechtsstaatlich und aus Gründen der Gleichbehandlung
inakzeptabel. Innerhalb der Bauzonen müssen die Eigentümer die Abbruchkosten für legale wie für illegale
Bauten selbst tragen und darüber hinaus auch planerische Minderwerte weitgehend entschädigungslos
hinnehmen!
Einen neuen bundesrechtlichen Planungsgrundsatz für den Untergrund lehnt der
Verband ab. Die vorgeschlagene RPG-Vorgabe zur Abstimmung der Nutzungen des Untergrundes durch
die Kantone (und nachgelagerte Stellen) würde zur Verankerung zusätzlicher Vorschriften und Auflagen
führen - verbunden mit neuen immensen Abklärungs- und Planungskosten (3D-Planung) sowie neuen
Datenerhebungs- und Datenlieferpflichten über den privaten Grund.
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