Zürich - Mit der EU-Richtlinie 2019/1937 tritt ab 17. Dezember 2021 eine Verordnung in Kraft, die
Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden bzw. EUR 10 Mio. Umsatz p.a. zu einem anonymen
Hinweisgebersystem verpflichtet. Ab 2023 wird die Grenze nochmals gesenkt, und zwar auf 50
Mitarbeitende. Auch Schweizer Unternehmen sind betroffen, da die Verordnung auch für Firmen mit
internationaler Tätigkeit, Tochtergesellschaften bzw. Zulieferern, Dienstleistern und Geschäftspartnern aus
dem EU-Raum gilt. TELAG liefert mit dem ganzheitlichen Hinweisgebersystem WhistleTAG die passende
Antwort für Grosskonzerne und KMU.
Obwohl die Vorlage zum 'Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz' vergangenen
März im Nationalrat scheiterte, wächst der Druck auf die Schweiz, Whistleblowern, zu Deutsch:
Hinweisgebern, einen angemessenen Schutz zu gewähren. Dies trifft insbesondere auf Unternehmen mit
internationaler Geschäftstätigkeit im EU-Raum zu: Diese sind ab 17. Dezember 2021 zu einer anonymen
und DSGVO-konformen Meldemöglichkeit verpflichtet. Um einheitliche Standards zu gewähren,
wird auch hierzulande ein professionelles und anonymes Hinweisgebersystem empfohlen. "Ziel eines
solchen Hinweisgebersystems ist es, die Hinweisgebenden hinreichend zu schützen, um Risiken in
Zusammenhang mit Compliance-Verstössen zuvorzukommen und sich als vorbildliche und transparente
Arbeitgeberin im Sinne des Employer Branding zu positionieren", erklärt Thomas Wittkopf, Geschäftsführer
der TELAG AG. Anonymes Meldesystem Die EU-Richtlinie sieht vor, dass den
Hinweisgebenden die Möglichkeit geboten werden muss, ihre Meldung elektronisch über ein
verschlüsseltes Online-System sowie mündlich per Telefon, jedoch in jedem Fall anonym und sicher zu
platzieren. "Die Vertraulichkeit der Hinweisgeber muss sichergestellt werden, damit die Mitarbeitenden
überhaupt erst den Mut aufbringen, einen Compliance Verstoss zu melden. Wir erleben in der Praxis oft,
dass es insbesondere in KMU, die stolz sind auf ihre offene Unternehmenskultur, Mitarbeitenden
besonders schwerfällt, auf einen Missstand hinzuweisen. Sie fürchten die Folgen - begonnen von
Herabsetzung, über Mobbing bis hin zu weitreichenden Vergeltungsmassnahmen. Deshalb sehen sie in
den meisten Fällen von einer Meldung ab." Mit verheerenden Folgen, wie der ACFE Report* belegt: So
beläuft sich der durchschnittliche finanzielle Schaden auf CHF 200'000 - den Reputationsschaden noch
nicht eingerechnet. "Geschäftsführer und Verwaltungsräte stehen in der Verantwortung, tappen jedoch
oftmals im Dunkeln, weil den Mitarbeitenden aufgrund des unzulänglichen Schutzes die Grundlage fehlt,
einen Missstand zu melden. Ein professionelles Hinweisgebersystem bietet den Unternehmen eine
Chance für Transparenz und gelebte Corporate Governance nach innen und aussen", so Thomas
Wittkopf. Mit gutem Beispiel voran Einige Unternehmen warten nicht erst, bis die
Whistleblower-Richtlinie der EU in Kraft tritt. Sie gehen in die Selbstverantwortung und Transparenz-
Offensive. Seit 62 Jahren am Markt, betreut die TELAG AG mit Sitz in Zürich bereits seit 13 Jahren
Unternehmen aus dem Finanz- und Dienstleistungssektor mit einem anonymen Hinweisgebersystem,
welches den Anforderungen an die neue EU-Richtlinie gerecht wird. Einzigartig am Markt, stellt TELAG
hierfür sowohl die Software für die anonyme Verarbeitung der digitalen und telefonischen Meldungen wie
auch die 24-Stunden-Erreichbarkeit in 24 Sprachen sicher. Ebenfalls inkludiert das Hinweisgebersystem
der TELAG die Meldungsqualifizierung, das Case Management sowie im Bedarfsfall eine Ombudsstelle
mit unabhängiger Rechtsanwaltskanzlei. Mit diesem Gesamtpaket bestehend aus Technologie,
zertifizierten Mitarbeitenden und juristischer Beratung durch die Ombudsstelle geniesst TELAG ein
Alleinstellungsmerkmal, von dem insbesondere international tätige KMU profitieren. Vorteile
für Unternehmen Ein anonymes Hinweisgebersystem stellt sicher, dass Unternehmen
frühzeitig Compliance-Verstösse detektieren sowie generelle Verstösse gegen Gesetze oder interne
Regeln identifizieren können. Zudem werden die Prozesse laufend und objektiv auf ihre Wirkung überprüft
und optimiert, um entsprechende Massnahmen effektiv ergreifen zu können. Gemäss dem ACFE Report*
aus dem Jahr 2018 konnten 50% der Korruptionsfälle und 38% der übrigen Fraud-Muster dank eines
Hinweisgebersystems aufgedeckt werden. Unternehmen mit einem telefonischen Hinweisgebersystem
decken Fälle häufiger auf: 46% der Hinweise werden an Hotlines gemeldet, 30% gehen über die digitalen
Kanäle ein. Die Verluste der Unternehmen mit einem telefonischen Hinweisgebersystem liegen 50% tiefer
als jene, welche den Hinweisgebenden keinen telefonischen Meldekanal bieten. Mit einem
anonymen Hinweisgebersystem können Image- und Reputationsschäden vermieden und das Vertrauen
der Mitarbeitenden gefördert werden. Das Haftungsrisiko für Mitglieder der Geschäftsleitung und
Verwaltungsräte sinkt. "Ziel ist, dass potenzielle Missstände intern untersucht und bereinigt werden
können, bevor sie an die Öffentlichkeit gelangen. Unternehmen demonstrieren, dass Corporate
Governance keine leere Worthülse, sondern ein Versprechen an die Mitarbeitenden ist, ihre Meldungen
ernst zu nehmen. Dies zahlt schlussendlich auf das Arbeitsklima und die Unternehmenskultur ein", so
Thomas Wittkopf. Empfehlung für Schweizerische Unternehmen - Ein professionelles Hinweisgebersystem gilt als Best Practice für Konzerne und KMU und wird
besonders empfohlen, sobald das Unternehmen im EU-Ausland Niederlassungen hat und/oder Mitarbeiter,
Partner, Zulieferer aus dem EU-Raum beschäftigt.
- Der Meldeprozess muss telefonisch wie auch
schriftlich funktionieren, einschliesslich Feedback-Loop an den Hinweisgeber, und die Anonymität der
Whistleblower sicherstellen.
- Das Bekenntnis der Führungskräfte ("tone from the top") untermauert
mit einem anonymen Hinweisgebersystem die Ernsthaftigkeit und zahlt auf die Glaubwürdigkeit ein.
Beflügelt vom öffentlichen Diskurs zu Ethik und Moral in den Unternehmen, fordert die neue Generation
von Mitarbeitenden und Führungskräften Geschäftsethik und Transparenz ein.
- Zu guter Letzt
kommt präventives Handeln deutlich günstiger als kostenintensive Aufräumarbeiten im Falle eines
Compliance-Verstosses, welche regelmässig nicht wiedergutzumachende Reputationsschäden sowie
erhebliche finanzielle Folgen - im Schnitt CHF 200'000* - nach sich ziehen.
www.telag.ch/whistletag Pressekontakt: Thomas Wittkopf Geschäftsführer TELAG
AG Hardturmstrasse 101 8005 Zürich Tel. +41 44 276 44 64 thomas.wittkopf@telag.ch
Über Telag AG:
Die TelagAG wurde 1959 in Zürich gegründet und gilt als europaweit erster Anbieter von Telefonservices. Das Unternehmen etablierte sich in den letzten sechs Jahrzehnten als Marktführerin in den Themen Contact-Center-Dienstleistungen und Healthcare Services.
Der zertifizierte Service der Telag 29 Sprachen wird von nationalen Branchenführern wie auch von internationalen Pharma- und Handelsunternehmen geschätzt. Insgesamt vertrauen 1'000 Unternehmen auf die Servicequalität der Telag AG. Neben der hohen Dienstleistungsqualität setzt sich Telag mit dem GAV für die Wertschätzung der Contact-Center-Mitarbeitenden, deren faire Entlohnung sowie die Aufwertung ihres Berufsbildes ein.
Auch wurde Telag als schweizweit erstes Service Center im Mai 2021 durch ClimatePartner offiziell zum klimaneutralen Gesamtbetrieb ernannt. Achtsamkeit, finanzielle Ziele und Nachhaltigkeit stehen seit jeher für Telag in keinem Widerspruch - sie beflügeln einander. Und so ist der Schutz der Hinweisgebenden eine konsequente Fortsetzung der Telag Geschichte, die im Dienste von Mensch, Umwelt und Gesellschaft steht.
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