Viele Leute haben sich in der Coronazeit ein Haustier angeschafft. Was aber, wenn man wieder
Reisen kann und darf und seinen Hund,
die Katze oder sogar sein Pferd oder Pony in die Ferien mitnehmen will? Je nach Tier und Reisedauer gilt
es Vorschriften zu beachten. Ferien
mit dem Haustier müssen deshalb gut und im Vorfeld geplant werden. Nicht zu vergessen: Eine Reise ist
in den meisten Fällen mit einer
Belastung für das Tier verbunden.
Reisen mit Hund, Katze oder Kleintieren im
Auto
Der Transport
von Hunden und kleineren Heimtieren wie Katzen im Auto unterliegt neben dem Tierschutzrecht auch der
der Strassenverkehrsgesetzgebung.
Unter dieser gelten Tiere als Ladung und müssen so gesichert werden, dass sie während des Transports
niemanden gefährden können.
Wichtig das Tiere so zu transportieren, dass eine Ablenkung der lenkenden Person nicht möglich ist und
die Aufmerksamkeit auf den
Strassenverkehr gerichtet bleibt. Lautsprecher im Aufenthaltsbereich des Hundes oder anderen Tieren im
Auto sollten ausgeschaltet bleiben
den man sollte bedenken, dass Hunde und Katzen ein viel sensibleres Gehör haben als wir Menschen.
Wenn immer möglich sollte im
Schatten parkiert werden. Aus Sicherheitsgründen und insbesondere wegen der Überhitzungsgefahr darf
ein Tier nie alleine im Auto
zurücklassen werden.
Reisen mit dem Hund im ÖV?
Hunden
dürfen in der Schweiz in öffentlichen
Verkehrsmitteln mitreisen. Zu beachten ist die kantonale Hundegesetzgebung. Diese kann zum Beispiel
vorschreiben, dass Hunde im ÖV an
der Leine zu führen sind und zusätzlich einen Maulkorb tragen müssen. Bei Auslandreisen muss man sich
im Vorfeld über das im Reiseland
geltende Recht informieren. In vielen europäischen Ländern ist das Führen an der Leine in Kombination
mit einem Maulkorb vorgeschrieben.
Fliegen mit Hund oder Katze?
In der Regel dürfen Hunde und
Katzen mit dem Flugzeug befördert
werden. Die internationale Luftfahrtbehörde (IATA - www.iata.org) definiert Richtlinien für Fluggesellschaften und Speditionsfirmen
bezüglich Tiertransporten. Nur IATA-
Mitglieder sind an die Richtlinien gebunden. Für die Schweiz sind dies z. B. die SWISS und die Edelweiss
Air. Neben den IATA-Richtlinien,
welche z.B. die Grösse und Beschaffenheit der Transportbehälter definieren, haben Fluggesellschaften
individuelle und zum Teil sehr
unterschiedliche Vorschriften. Ob das Haustier in der Kabine oder im Gepäckraum reist, ist abhängig von
seinem Gewicht und von der Grösse
seines Transportbehälters. Bei der SWISS dürfen Hunde und Katzen bis 8 kg (Gewicht inklusive
Transporttasche) sowie grössere Hunde mit
Schutz- oder Hilfsfunktionen (z.B. Blindenhunde) in der Kabine mitreisen.
Grundsätzliches zum Transport von
Pferden, Ponys oder Eseln
Für den Transport von Pferden können verschiedene
Fahrzeuge eingesetzt werden. Jedoch
müssen diese vorab von einem Strassenverkehrsamt geprüft worden sein. Bei einem klassischen
Pferdetransporter bis 3,5 Tonnen Gewicht
mit entsprechender Immatrikulation "Pferdetransport" sind aus Sicht des Strassenverkehrsamtes sämtliche
Bedingungen für den
Pferdetransport erfüllt. Aber Achtung: Wie beim Anhänger bestätigt auch dieser Eintrag im
Fahrzeugausweis in keiner Weise, dass beim
Prüfen auch die tierschutzrelevanten Punkte, wie zum Beispiel die Beschaffenheit der Rampen,
Mindestmasse usw., kontrolliert wurden.
Fahrzeughalter und Fahrzeuglenker sind verpflichtet, die vonseiten der Tierschutzgesetzgebung geltenden
Vorschriften zu kennen und
einzuhalten. Die Prüfung durch das Strassenverkehrsamt bestätigt lediglich, dass das Fahrzeug
verkehrstauglich ist.
Während dem Pferdetransport: Was es sonst noch zu beachten gibt:
Der
Pferdetransporter muss für den Transport
von Pferden, Ponys oder Eseln genügend eingestreut werden und das Tier muss während des Transports
mit einem Halfter angebunden sein.
Die Anbindung über ein Vorrichtung am Hals sowie Knotenhalfter sind dabei verboten.
Welche Regeln oder
Vorgaben gelten bei der Ausreise und der Wiedereinreise mit einem Heimtier für
die Schweiz?
Bei
der Einfuhr von Tieren in die Schweiz gelten Zoll- und veterinärpolizeiliche Einfuhrbestimmungen. Der
Grund für die teilweise sehr strengen
Bestimmungen liegt in der Verhinderung von Tierseuchen. Hunde, Pferde und Katzen müssen mit einem
den europäischen ISO-Normen
entsprechenden Mikrochip gekennzeichnet sein. Ebenso müssen notwendige Impfungen vorher getätigt
worden und im mitzuführenden EU-
Heimtierausweis / Tierpass eingetragen sein. Die Einreise von Jungtieren (Hund oder Katze) ist auch ohne
Tollwutimpfung möglich. Die Tiere
müssen aber jünger als 12 Wochen und entweder in Begleitung ihrer Mutter sein oder es liegt eine
tierärztliche Bestätigung vor, welche
bescheinigt, dass die Jungtiere ständig am Geburtsort gehalten wurden und nie Kontakt mit wild lebenden
Tieren mit Tollwutrisiko hatten.
Werden Pferde über die Landesgrenzen transportiert, wird in jedem Fall eine Bewilligung des kantonalen
Veterinärdienstes verlangt. Diese
Vorgabe steht im Zusammenhang mit der EU-Verordnung 01/2005 über den Schutz von Tieren beim
Transport.
Gut
zu wissen
Grundsätzlich und unabhängig von Verkehrsmittel und Tier gilt:
- Es
steht immer ausreichend Platz für den
Vierbeiner zur Verfügung
- Tiere müssen so transportiert werden, dass sie nicht leiden oder sich
verletzt können
- Es muss
genügen Trinkwasser angeboten werden
- Die Tiere sind vor übermässigen Witterungseinflüssen
wie z. B. Hitze, Kälte, Feuchtigkeit
oder Zugluft zu schützen
- Der Transport muss schonend und ohne Verzögerungen durchgeführt
werden
- An Pausen und
regelmässige Bewegung und das Versäubern ist zu denken
Nicht nur in der Schweiz ist das
Reisen mit gewissen Hunderassen
aufgrund der unterschiedlichen kantonalen Hundebestimmungen erschwert. Auch einige europäische
Länder verbieten ausdrücklich die
Einreise für bestimmte Hunderassen.
Im Mittelmeerraum oder in Osteuropa ist das
Ansteckungsrisiko für Infektionskrankheiten
erhöht. Es ist deshalb sinnvoll sich vor der Reise beim Tierarzt über die Krankheitsrisiken im Ferienland
und über eine mögliche Prophylaxe zu
informieren. Bei der Einreise in die EU ist eine Tollwutprophylaxe übrigens zwingend notwendig.
Mehr Informationen auf der Webseite
des Bundesamtes für Veterinärwesen (www.bvet.ch).
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