Kaum ist die Volksabstimmung über das revidierte CO2-Gesetz vorbei, spriessen überall Vorschläge aus
dem Boden, wie denn das bestehende CO2-Gesetz weitergeführt werden soll. So hat die natio-nalrätliche
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) gestern eine Kommissions-motion
verabschiedet, welche den Bundesrat auffordert, das geltende CO2-Gesetz dahingehend zu ergänzen, dass
gewisse bestehende Massnahmen bis Ende 2024 weitergeführt werden können.
Im bestehenden
CO2-Gesetz gibt es durchaus einige gute Ansätze, die es weiterzuverfolgen und zu sichern gilt. So ist die
Teilzweckbindung der CO2-Abgaben und das damit verbundene Gebäudepro-gramm von Bund und
Kantonen ein Erfolgsmodell, das die energetischen Erneuerungen von Ge-bäuden massgebend beschleunigt
hat. Mit der bereits beschlossenen Erhöhung der CO2-Abgabe auf 120 Franken pro Tonne CO2 per Anfang
2022 wird dieser Fördertopf auch weiterhin gut gefüllt sein. Gebäudeerneuerungen können somit auch ohne
Anpassung des geltenden CO2-Gesetzes weiter gefördert werden.
Vielmehr ist bei einer partiellen
Anpassung des geltenden CO2-Gesetzes sicherzustellen, dass die bestehenden Ungleichbehandlungen der
einzelnen Sektoren nicht weiter verschärft werden. Das Hauptziel der Kommissionsmotion ist unverkennbar
die Verlängerung der Befreiung der Industrie von der CO2-Abgabe. Im Gebäudesektor hingegen soll diese
Abgabe weiterhin bezahlt werden müs-sen, Dies obwohl einzig genau in diesem Bereich bisher die
Senkungsziele des Treibhausgasaus-stosses erreicht wurden. Ebenfalls zu gewährleisten ist, dass keinesfalls
über die Hintertür die CO2-Abgabe weiter erhöht wird. Mit der Ablehnung des revidierten CO2-Gesetzes hat
das Stimmvolk klar entschieden, dass der Bevölkerung keine höheren oder weiteren Abgaben auferlegt
werden dürfen.
Der HEV Schweiz wird allfällige Anpassungen des geltenden CO2-Gesetzes genau
beobach-ten und sich dafür einsetzen, dass einerseits der Volksentscheid vom 13. Juni nicht missach-tet und
andererseits die Immobilieneigentümer nicht weiterhin über Gebühr belastet werden.
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