Im Auftrag des Departementsvorstehers des WBF, Bundespräsident Guy Parmelin, hatte das
Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) eine grossangelegte Evaluation veranlasst, um den allfälligen
Bedarf nach einer Revision des geltenden Mietrechts zu eruieren. Hierfür wurde durch das Umfrageinstitut
gfs zuerst eine breit angelegte Online-Umfrage bei Interessenverbänden und Fachkreisen (z.B.
Schlichtungsbehörden, Gerichten und Wissenschaft) sowie Mietern und Vermietern durchgeführt. Im
Anschluss fanden vertiefende Interviews mit Experten der diversen Anwenderkreise des Mietrechts statt.
Die Ergebnisse der Erhebungen sind klar und deutlich:
Überragende Mehrheit äusserst zufrieden mit dem geltenden Mietrecht.
Der
Mietwohnungsmarkt in der Schweiz funktioniert, auch in den Städten. Dies führt zu einer generell sehr
hohen Zufriedenheit. Der Grossteil der Bevölkerung hat sich noch nie in mietrechtlichen Konflikten
befunden. Das Mietrecht funktioniert im Alltag und die überwiegende Mehrheit der Befragten Mieterinnen
und Vermieterinnen sieht keinen Revisionsbedarf, und vermag auch keine besonderen Schwächen der
mietrechtlichen Regelungen zu bezeichnen.
Punktuelle Anpassungswünsche
von Anwälten und Organisationen widersprüchlich
In der Erhebung von gfs wird
punktueller Anpassungsbedarf genannt, und zwar primär von jenen, die sich als
Anwälte/Berater/Vermieter/Verwalter oder Gerichte mit dem Mietrecht "berufsbedingt" befassen. Allerdings
beurteilen auch diese Vertreter das gesetzliche Konzept des bestehenden Mietrechts nicht als
grundsätzlich schlecht. Zudem hat sich in den letzten rund 30 Jahren eine breit abgestützte, anerkannte
und damit zuverlässige Umsetzungspraxis entwickelt. Aus diesem Kreis werden jedoch punktuelle
Revisionsanliegen genannt. Diese vorgebrachten Änderungswünsche stammen jedoch
im Vergleich zur Gesamtzahl der Befragten jeweils nur von einer kleinen Minderheit. Sie sind somit nicht
repräsentativ, haben keine einheitliche Stossrichtung und widersprechen sich inhaltlich diametral. Dies
bestätigt die Umfrage deutlich.
Der HEV Schweiz teilt diese Einschätzung. Das Konzept
der gesetzlichen Regelungen im Mietrecht ist nicht grundsätzlich schlecht. Auch der HEV Schweiz hätte
zwar verschiedene Anliegen für Änderungen des geltenden Mietrechts, so wie andere individuelle
Änderungswünsche für eine ihrer Meinung nach beste aller Lösungen haben. Solche Wunschlösungen
wären allerdings weder auf der einen, noch auf der anderen Seite mehrheitsfähig und würden jeweils
vehement verworfen.
Die Lancierung einer Mietrechtsrevision erwiese sich
somit als kontraproduktiv. Damit würde die grosse allgemeinen Zufriedenheit der Betroffenen mit dem
geltenden Mietrecht gefährdet. Grundlegende Revisionen und insbesondere die von Mietervertretern und
Anwälten teils geforderten stärkeren Regulierungen würden von der grossen Mehrheit als
Verschlechterung empfunden. Zudem wären damit auch unweigerlich neue Auslegungsprobleme und
Rechtsunsicherheit verbunden. Die allgemeine Zufriedenheit würde damit sinken.
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