Nun wird das Stimmvolk über die Initiative "Für eine starke Pflege" befinden. Das Initiativkomitee hat
heute Freitag beschlossen, das Begehren an die Urne zu bringen. Die Leistungserbringer-Organisationen
können den Entscheid insofern nachvollziehen, als hinter dem Zustandekommen ein grosser Aufwand
steckt und als die Initianten die Chance, Maximalforderungen an der Urne durchzusetzen, nicht ohne
weiteres preisgeben wollen.
Dringender Handlungsbedarf
Dennoch bedauern die Leistungserbringer-Organisationen den Entscheid des Initiativkomitees. Denn mit
dem Indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative, den das Parlament in der Frühlingssession 2021
verabschiedet hat, liegt eine substanzielle Vorlage auf dem Tisch, die geeignet ist, den Fachkräftemangel
zu beheben und die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern. Und nicht nur das: die Bestimmungen sind
gesetzlich verbindlich - und damit nicht mehr Gegenstand politischer Auseinandersetzungen - und rasch
umsetzbar. Dies ist umso wichtiger, als der Handlungsbedarf dringend ist, was bei allen beteiligten
Akteuren unbestritten ist. Mit dem Entscheid, die Initiative an die Urne zu bringen, geht nun jedoch
wertvolle Zeit verloren: Im Falle einer Annahme werden mehrere Jahre verstreichen, bis ein
Umsetzungsvorschlag vorliegt. Und dabei ist es alles andere als sicher, dass dieser besser ausfallen wird
als der Gegenvorschlag.
Zudem kann die Initiative auch ohne Urnenabstimmung als grosser
Erfolg gewertet werden: sie hat wesentlich dazu beigetragen, dass ein breit abgestützter substanzieller
Gegenvorschlag zustande gekommen ist, der letzten Endes die politisch machbare Essenz der Initiative
enthält:
- Ausbildungsbeiträge von insgesamt rund einer Milliarde Franken, davon ein Beitrag
vom Bund in der Höhe von 469 Mio. Franken und ein gleichwertiger Beitrag der Kantone, zu welchem
diese vom Parlament verpflichtet wurden;
- Berücksichtigung des Pflegebedarfs von Personen mit
komplexen Erkrankungen sowie von Personen, die palliative Pflege benötigen;
-
Kompetenzerweiterung des Pflegefachpersonals: Bestimmte Pflegeleistungen können selbstständig
abgerechnet und ohne ärztlichen Auftrag erbracht werden.
Im Gegenzug sind die Verbände der
Leistungserbringer und der Versicherer verpflichtet, die mengenmässige Entwicklung der Pflegeleistungen
gemeinsam zu überwachen und allenfalls zu korrigieren. Der Indirekte Gegenvorschlag verfolgt die
gleichen Ziele wie die Pflegeinitiative, ist aber viel pragmatischer und vor allem rascher als diese
umzusetzen. Mit dem Indirekten Gegenvorschlag kann die Stärkung der Pflege unverzüglich an die Hand
genommen werden.
Pressekontakt:
CURAVIVA Schweiz
Daniel Höchli, Direktor, Telefon: 031 385 33 48, E-Mail: media@curaviva.ch
H+ Die
Spitaler der Schweiz
Anne-Geneviève Bütikofer, Direktorin, Telefon 031 335 11 63, E-Mail:
medien@hplus.ch
Spitex Schweiz
Marianne Pfister, Geschäftsführerin, Telefon: 031 381 22 81, E-Mail: pfister@spitex.ch
senesuisse
Christian Streit, Geschäftsführer, Telefon: 031 911 20 00, E-Mail: chstreit@senesuisse.ch
ASPS - Verband der privaten Spitexorganisationen
Marcel Durst, Geschäftsführer, Telefon: 031
370 76 86 oder 079 300 73 59, E-Mail: marcel.durst@spitexprivee.swiss