Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hat mit den führenden Krankenversicherern[1], die im
Geschäft mit Spitalzusatzversicherungen tätig und mehrheitlich auch Mitglieder des SVV sind, ein
Branchen-Framework erarbeitet. Es besteht aus elf Grundsätzen und beschreibt die Prinzipien, wie
Spitalzusatzversicherungsleistungen künftig bewertet und abgerechnet werden. Das Einhalten dieser
Grundsätze ermöglicht transparente Abrechnungen für die Versicherten und schafft passende
Rahmenbedingungen zur Förderung von Innovationen in der medizinischen Versorgung.
Umstellung vom "Vollkosten"-Prinzip auf das "Mehrleistungen"-Prinzip
Das
Regelwerk schafft eine neue Generation von Spitalzusatzversicherungsverträgen, die sich nicht mehr am
"Vollkosten"-Prinzip orientieren, wie das bei Einführung der obligatorischen Grundversicherung im Jahr
1996 der Fall gewesen ist, sondern am Leistungsprinzip. Das Regelwerk vollzieht die Entwicklung nach,
die mit der Einführung von Fallpreispauschalen (Swiss DRG) die KVG-Tarifierung auf eine neue Grundlage
gestellt hat. Auch die Vergütungen aus der Spitalzusatzversicherung richten sich ab 2022 an denjenigen
Leistungen aus, die an Patientinnen und Patienten erbracht worden sind. Das Branchen-Framework
schafft Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle beteiligten Parteien.
Stärkung der Partnerschaft zwischen Krankenversicherern und Leistungserbringern
Die Umstellung auf das "Mehrleistungen"-Prinzip steht zudem im Einklang mit den heutigen
Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit seitens Behörden und
Konsumentenorganisationen. In Absprache mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) stellen
die Versicherer deshalb die Weichen für die Umstellung der Spitalzusatzversicherungen. Sie tun dies in
Abstimmung mit den Leistungserbringern, mit welchen die neuen Grundsätze und Mindestanforderungen
gespiegelt worden sind. Beteiligt waren Exponenten öffentlicher und privater Spitäler. Eingebunden in die
Gespräche waren zudem auch die Belegärzte. Damit die Änderungen greifen können, sind sämtliche
Akteure im Gesundheitswesen weiterhin gefordert. Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen
Leistungserbringern und Versicherern ist dabei Voraussetzung.
Allgemeinverbindliche Grundsätze für individuelle Vertragsverhandlungen
Die
elf Branchengrundsätze bilden die verbindliche Basis für die künftigen Verhandlungen zwischen den
einzelnen Vertragspartnern. Bei den Grundsätzen geht es um die Qualifikation und die Bewertung von
Mehrleistungen. Davon nicht tangiert sind die Gestaltung der Versicherungsprodukte sowie die
Preisfindung für die überobligatorischen Leistungen. Dies ist und bleibt Sache der
Versicherungsgesellschaften und der Spitäler. Die Spitalzusatzversicherer setzen sich im Interesse ihrer
Kundinnen und Kunden für bedürfnisgerechte Produkte sowie ein optimales Preisleistungsverhältnis und
damit für angemessene Prämien ein. "Somit ist der Wettbewerb im VVG weiterhin gewährleistet", sagt Urs
Arbter, stellvertretender Direktor des SVV, und ergänzt: "Die elf Grundsätze gelten im Leistungseinkauf für
alle Spitalzusatzversicherungsverträge, die ab 1. Januar 2022 abgeschlossen werden. Sie stellen einen
verbindlichen Mindeststandard dar und betreffen unter anderem die Abrechnung von Leistungen.
Versicherte müssen nachvollziehen können, welche Dienstleistungen sie in Anspruch genommen haben
und was ihnen dafür in Rechnung gestellt wird. Wichtig war uns zudem, Elemente für den Umgang mit
Innovationen im Regelwerk zu integrieren. So lassen sich neue Trends im Gesundheitswesen aufnehmen
und versicherbar machen."
Vertragsanpassungen mit den Spitälern angehen
und offene Punkte klären
Die Krankenzusatzversicherer sind bereits daran, die Verträge
im Dialog mit den Spitälern entlang der verabschiedeten Grundsätze anzupassen. Parallel zu den
individuellen Vertragsverhandlungen wird im Branchenprojekt in einem nächsten Schritt geklärt, wie die
Vertragsverhältnisse zwischen Krankenzusatzversicherern und Belegärzten neu geregelt werden können.
Dabei geht es im Kern um Mindestanforderungen bei der Rechnungsstellung durch die Belegärzte.
Diskutiert wird zudem, wie bestehende Verträge mit älteren Vertragsbedingungen in die neue transparente
Vertragsumgebung überführt werden können. Auch diese Massnahmen werden bis Ende 2024 umgesetzt.
Halbprivate oder private Spitalzusatzversicherungen sind in der Schweiz weit
verbreitet
Rund 2,4 Millionen in der Schweiz wohnhafte Personen verfügen über eine
halbprivate oder private Spitalzusatzversicherung. Sie erkennen den Mehrwert einer
Spitalzusatzversicherung und investieren ganz bewusst - und in Eigenverantwortung - über die
obligatorische Grundversicherung hinaus in ihre Gesundheit. Spitalzusatzversicherte erhalten ergänzende
Wahlmöglichkeiten, etwa durch die freie Arztwahl, den Einbezug weiterer Ärztinnen und Ärzte, mehr
Komfort oder schnelleren und zeitlich flexibleren Zugang zu Leistungen. Zudem profitieren
Zusatzversicherte von individuellen Therapieformen und innovativen Produkten und Services. Diese
Kundenbedürfnisse sind durch die Zusatzversicherungen gedeckt, die dem Versicherungsvertragsgesetz
(VVG) unterstehen.
Hinweis an die Redaktion Der Schweizerische Versicherungsverband SVV
vertritt die Interessen der privaten Versicherungsbranche auf nationaler und internationaler Ebene. Dem
Verband gehören rund 70 Erst- und Rückversicherer an, die in der Schweiz 47'000 Mitarbeitende
beschäftigen. Insgesamt entfallen rund 85 Prozent der im Schweizer Markt erwirtschafteten
Versicherungsprämien auf die Mitgliedgesellschaften des SVV. Dies macht die Versicherungsbranche und
damit den SVV zu einer massgeblichen Kraft am Standort Schweiz. Die Privatversicherer engagieren sich
deshalb in wirtschaftlicher als auch in gesellschaftlicher und politischer Hinsicht für eine erfolgreiche
Entwicklung ihrer Standorte und übernehmen damit volkswirtschaftliche Verantwortung.
[1]
Assura SA, Concordia Versicherungen AG, Agrisano Versicherungen AG, Aquilana Versicherungen, Atupri
Gesundheitsversicherung, CSS Versicherung AG und Intras Versicherung AG, EGK Privatversicherungen
AG, Genossenschaft Krankenkasse Steffisburg, Groupe Mutuel Assurances, Helsana
Zusatzversicherungen AG, Innova Versicherungen AG, Krankenkasse Luzerner Hinterland, KPT
Versicherungen AG, ÖKK Versicherungen AG, Rhenusana, Sanitas Krankenversicherung, Sodalis
Gesundheitsgruppe, Stiftung Krankenkasse Wädenswil, Sumiswalder KK, Swica Krankenversicherung AG,
Sympany Versicherungen AG, Visana Versicherungen AG
Medienkontakt
Schweizerischer Versicherungsverband SVV
Andrea Hohendahl, Mediensprecher
Telefon: +41 44 208 28 21
E-Mail: andrea.hohendahl@svv.ch
Telefon
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Die vorliegende Medienmitteilung und das Branchen-
Framework finden Sie in unserem Newsroom unter svv.ch.