Bern - Bundesrat Alain Berset und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren
(GDK) haben sich heute per Videokonferenz über die Coronapandemie ausgetauscht. Besprochen wurde
unter anderem die Impfkampagne und die Umsetzung des Covid-19-Gesetzes.
In der Zeit von Anfang April bis Ende Juli erhält die Schweiz mindestens 8 Millionen Dosen von zwei bereits zugelassenen Impfstoffen. Eine rasche Verimpfung der Dosen ist für die Bewältigung der Krise entscheidend. Die Kantone haben die dafür nötigen Kapazitäten aufgebaut. Das Ziel bleibt realistisch, allen Personen bis Ende Juni mindestens eine erste Impfung anbieten zu können. Voraussetzung ist die kontinuierliche Lieferung durch die Hersteller.
Kantone können Impfstoffreserven reduzieren Ab Mai werden die Liefermengen noch einmal deutlich ansteigen. Bund und Kantone sind sich einig, dass nun die Impfstoffreserven für die zweite Dosis bis Ende April gesenkt werden können. Die Kantone können die Verabreichung der zweiten Impfdosis vermehrt durch noch zu liefernde Impfdosen sicherstellen. Diese Anpassung erlaubt es den Kantonen, das Impftempo zu beschleunigen und die Impfmöglichkeiten rascher auf weitere Altersgruppen auszudehnen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat seine Empfehlung zuhanden der Kantone diese Woche entsprechend aktualisiert.
Thema des Austauschs war auch der vom Parlament in der Frühjahrssession beschlossene Artikel 8a im Covid-19-Gesetz. Gemäss diesem kann der Bundesrat Kantonen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, Erleichterungen gewähren. Dazu wurde eine erste Aussprache geführt.
Medienkontakt:
Peter Lauener
Leiter Kommunikation EDI
+41 79 650 12 34
Tobias Bär
Kommunikationsverantwortlicher GDK
+41 31 356 20 39
Über Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR:
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR ist eine ausserparlamentarische, unabhängige Kommission. Sie wurde vom Bundesrat 1995 nach der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung RDK und der Annahme der Rassismusstrafnorm Art. 261bis des Strafgesetzbuches eingesetzt.
Die EKR besteht aus 15 ausgewiesenen Expertinnen und Experten zu Fragen des Rassismus sowie einem dem Generalsekretariat des Innendepartements angegliederten Sekretariat.
Laut Mandat des Bundesrats vom 23. August 1995 „befasst sich die EKR mit Rassendiskriminierung, fördert eine bessere Verständigung zwischen Personen unterschiedlicher Rasse, Hautfarbe, nationaler und ethnischer Herkunft, Religion, bekämpft jegliche Form von direkter und indirekter Rassendiskriminierung und schenkt einer wirksamen Prävention besondere Beachtung“.
|