Ursprünglich sah der Bund für diese Leistung eine Abgeltung von CHF 14.50 vor. Nachdem Arztpraxen
jedoch pro Impfung CHF 24.50 zulasten der Krankenkassen abrechnen, hat sich pharmaSuisse dafür
eingesetzt, dass Apotheken in gleicher Höhe wie Arztpraxen vergütet werden. Diese Gleichbehandlung
wurde nun gewährt. Der Bund übernimmt dafür die Kosten, da Impfungen in Apotheken zurzeit noch nicht
über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden dürfen.
Ein wichtiger Schritt für die Zukunft
pharmaSuisse wird sein politisches
Engagement zur Lockerung des KVG-Korsetts (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) fortsetzen,
damit alle Impfungen im Leistungskatalog der OKP unabhängig davon vergütet werden, ob sie in einer
Arztpraxis oder in einer Apotheke durchgeführt werden. Für die Apotheken ist das ein wichtiger Schritt, um
in Zukunft als eigenständige und ohne Terminvereinbarung einfach zugängliche medizinische
Grundversorger wahrgenommen zu werden. Dieser Wunsch wird auch vom Parlament geteilt: Beide Räte
haben die entsprechende Motion von Ständerat Erich Ettlin (18.4079) bereits verabschiedet. Die Beratung über die parlamentarische Initiative
von Nationalrätin Marie-France Roth Pasquier (20.457) steht noch aus. Diese schlägt eine Neuformulierung eines Artikels des
KVG im Sinn einer Ausweitung von Apothekenleistungen vor – auch hier lautet das Ziel Kostendämpfung.
Die Covid-19-Impfung in der Apotheke ergänzt das Angebot von Coronatests und veranschaulicht
der Bevölkerung, dass die Apotheken zentrale Anlaufstellen für Gesundheitsberatungen und
pharmazeutische Leistungen sind.
Kontakt
Schweizerischer
Apothekerverband pharmaSuisse
Rahel Rohrer
Stationsstrasse 12, 3097 Bern-
Liebefeld
Telefon: +41 (0)31 978 58 27, E-Mail: kommunikation@pharmaSuisse.org