Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben das E-ID-Gesetz (BGEID) abgelehnt. Damit fehlt in
der Schweiz ein übergeordneter gesetzlicher Rahmen für elektronische Identifizierungsdienste. Wenig
bekannt ist jedoch, dass der Bund bereits digitale Identifikationsmittel gesetzlich regelt. Dies ist etwa beim
elektronischen Patientendossier (EPD) der Fall. Dieses wird aktuell eingeführt, Leistungserbringer wie
Spitäler, Heime und Praxen müssen ihre Mitarbeitenden für den Zugriff darauf mit elektronischen
Identitäten (eIDs) ausstatten.
Inwiefern ist das Gesundheitswesen durch den Volksentscheid vom
7. März 2021 betroffen? Diese Frage geht an Lucas Schult. Der IT-Sicherheitsexperte ist Geschäftsführer
der Health Info Net AG (HIN), die seit 1996 eIDs für das Gesundheitswesen anbietet. "Wir haben den
Abstimmungskampf mit Interesse verfolgt, auch wenn wir von dessen Ausgang nicht direkt betroffen sind",
sagt Lucas Schult und erklärt: "Die Identifikationsmittel für das EPD sind in einem eigenen Gesetz, dem
EPDG, geregelt. Dieses gilt unverändert." Daher bleibe für die Gesundheitsfachpersonen alles beim Alten.
Sie können weiterhin sicher und gesetzeskonform mit eIDs von HIN auf Dienste wie das EPD zugreifen.
Mit der E-ID auf das EPD zugreifen
Würde sich das mit einer
neuen E-ID-Vorlage ändern? Dazu sagt Lucas Schult, das Ziel müsse sein, den Zugang zur HIN Plattform
auch mit einer staatlichen E-ID sicherzustellen. "HIN wird sich frühzeitig und in enger Absprache mit dem
Bund so aufstellen, dass die von ihr herausgegebenen Identifikationsmittel auch künftig den gesetzlichen
Anforderungen entsprechen." Da der Nutzen einer E-ID auch von den meisten Gegnern des BGEID nicht
bestritten wird, ist davon auszugehen, dass Bundesrat und Parlament bald ein neues Gesetz ausarbeiten
werden.
"Wir sind nun gespannt, ob und wann es ein neues Projekt für eine Schweizer E-ID
geben wird - etwa eine rein staatliche, wie dies die Gegner des BGEID im Abstimmungskampf gefordert
haben", sagt Lucas Schult. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der gesetzlichen Bestimmungen
wird HIN immer höchste Sicherheitsstandards erfüllen, um einen vertrauensvollen Umgang mit den
sensiblen Gesundheitsdaten zu gewährleisten.
Die Health Info Net AG (HIN)
schützt Patientendaten in der digitalen Welt. Für Gesundheitsfachpersonen in der Schweiz ist HIN der
Standard für sichere Kommunikation und den vertrauensvollen Umgang mit sensiblen Daten. HIN wurde
1996 auf Initiative der FMH und der Ärztekasse gegründet. Seither vernetzt HIN Gesundheitsfachpersonen
einfach, sicher und persönlich.
Pressekontakt:
- Lucas Schult, Geschäftsführer (CEO) Health Info Net AG,
Tel. 079 372 52 43 (ruft zurück), lucas.schult@hin.ch