Der Präsident des HEV Schweiz, alt Nationalrat Hans Egloff, appelliert an die WAK-S: "Der
Leidensdruck der Wohneigentümer ist gross. Sie haben auch Verständnis für die wiederholten rechtlichen
Abklärungen, aber langsam geht die Geduld aus. Es ist erfreulich, dass durch die Fortführung der
Beratungen durch die Kommission der Handlungsbedarf erneut bestätigt wurde, nun müssen aber endlich
einmal Taten folgen. Die Detailberatung darf nicht weiter aufgeschoben werden, sondern muss nun final zu
Ende geführt werden. Die Zeit drängt!"
Unikat Eigenmietwertbesteuerung unter Beschuss
Die Karten liegen seit der Vernehmlassung auf dem Tisch. Im Rahmen des Verfahrens im Sommer
2019 hatten 110 Beteiligte - darunter auch Privatpersonen - ihre Meinung zu der Vorlage kundgetan und
die Eigenmietwertbesteuerung bis auf wenige Ausnahmen stark kritisiert. Die Besteuerung des Wohnens
in einer eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus als fiktives Einkommen gibt es nur in der Schweiz.
Ergebnis dieser Besteuerung ist nicht nur, dass sich immer weniger Menschen Wohneigentum leisten
können und der Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung mit Füssen getreten wird. Hinzu kommt,
dass die Eigenmietwertbesteuerung die Verschuldung fördert, die Abzahlung der Hypotheken bestraft und
das Wohneigentum als Altersvorsorge an Bedeutung verliert. Zudem birgt das System ein erhebliches
Risiko für die schweizerische Volkswirtschaft und den Finanzplatz Schweiz: Die Hypothekarverschuldung
beträgt mittlerweile gegen 1'200 Milliarden Franken!
Nun hat die WAK-S zum wiederholten Male
keinen Entscheid für eine konkrete Gesetzesvorlage getroffen. Der HEV Schweiz nimmt aber positiv zur
Kenntnis, dass die WAK-S die Beratungen der Kommissionsinitiative erneut aufgenommen hat. Sie
bestätigt damit einmal mehr den Handlungsbedarf. Das Verschieben der weiteren Beratung auf das zweite
Quartal ist allerdings unverständlich. Ziel muss sein, die Gesetzesvorlage in der Frühlingssession im
Ständerat zu beraten.
Parlamentarische Beratung muss endlich starten
Im Rahmen der
Beratung im Parlament werden sicherlich noch einige Punkte thematisiert und allenfalls angepasst werden
- dazu muss die Beratung in den beiden Räten aber überhaupt erstmal möglich sein. Die Verabschiedung
einer konkreten Gesetzesvorlage durch Kommission (WAK-S) ist mehr als überfällig. Der HEV Schweiz
fordert daher nun endlich die Verabschiedung eines konkreten Gesetzesentwurfs, der die Forderungen
des HEV Schweiz und der schweizerischen Wohneigentümer adäquat umsetzt und der
Eigenmietwertbesteuerung endlich ein Ende setzt.
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