Das Akkreditierungsverfahren der ZHAW wurde ab 2018 von der
Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung AAQ durchgeführt. Diese beantragte
Ende Oktober 2020 die institutionelle Akkreditierung der ZHAW beim Schweizerischen Akkreditierungsrat.
Dies geschah auf Basis des im Rahmen von der ZHAW verfassten Selbstbeurteilungsberichts sowie des
positiven Berichts zur Vor-Ort-Visite im August 2020 einer externen Gutachtergruppe. Diese befragten
während zwei Tagen über 100 Mitarbeitende und Studierende zur Qualitätssicherung in der Governance,
in der Lehre und Forschung sowie zur Mitwirkung und Personalentwicklung. Der Schweizerische
Akkreditierungsrat folgte mit seinem Entscheid dem Antrag der AAQ und der Empfehlung der
Gutachtergruppe.
Gute Noten für das Qualitätssicherungssystem der
ZHAW
Die Gutachtergruppe stellt dem Qualitätssicherungssystem der ZHAW ein sehr
gutes Zeugnis aus. In ihrem Bericht hält sie fest, dass die ZHAW eine moderne forschungsstarke
Hochschule mit einem elaborierten Qualitätssystem ist. Ebenso wird darin auf die effektive und klare
Organisationsstruktur sowie das konsequent gelebte Subsidiaritätsprinzip hingewiesen, die als der
Qualitätsentwicklung der ZHAW zugutekommend hervorgehoben werden. Insbesondere verweist die
Gutachtergruppe dabei auch auf die trotz ihrer Grösse hohe Agilität der ZHAW. Als Beispiele werden hier
die Bewältigung der COVID-19-Krise und die Umsetzung hochschulweiter Projekte wie der strategischen
Initiative ZHAW digital genannt. In Bezug auf den Forschungs- und Lehrbereich wird besonders die
vorbildliche Organisation, die regelmässige Evaluation der Studiengänge sowie die Förderung der
internationalen Vernetzung unterstrichen. Daneben attestiert die Gutachtergruppe der Lehre an der ZHAW
die Vermittlung eines akademischen Verständnisses bei einer gleichzeitig hohen Berufsorientierung.
Akkreditiert mit einer Auflage
Hinsichtlich der Mitwirkungsrechte der
Studierenden stellte die Gutachtergruppe noch Verbesserungspotential fest. Zwar hält sie der ZHAW in
dieser Hinsicht die Verabschiedung der Policy studentische Mitwirkung ZHAW im
Juli 2020 zugute, stellt jedoch fest, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Erfüllung dieser
noch nicht in allen Departementen vorhanden sind. So bildet die Umsetzung der Policy
studentische Mitwirkung ZHAW denn auch die einzige Auflage, die der schweizerische
Akkreditierungsrat der ZHAW für die endgültige Akkreditierung stellt. Erfüllt werden muss diese binnen 24
Monaten. Alias, der Verein Studierender der ZHAW, befasst sich aktuell bereits intensiv mit der
Umsetzung. Einer fristgerechten Umsetzung steht die ZHAW darum zuversichtlich gegenüber.
Institutionelle Akkreditierung seit 2015 Pflicht
Die ZHAW erfüllt mit der
Institutionellen Akkreditierung die Vorgaben des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes
(HFKG) vom 1. Januar 2015. Darin ist festgehalten, dass sich Hochschulen bis Ende 2022 institutionell
akkreditieren lassen müssen, um sich weiterhin oder zukünftig als Universität, Fachhochschule oder
pädagogische Hochschule zu bezeichnen. Die Akkreditierung ist im Weiteren eine zwingende
Voraussetzung, um als beitragsberechtigt im Sinne des HFKG anerkannt zu werden und Zugang zu
Bundesmitteln zu erhalten.
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