Thema: Privatsphäre
Beschwerde in der Hauptsache gutgeheissen
Zusammenfassung
Im Rahmen einer kritischen Berichterstattung über die Arbeit einer KESB-Behörde veröffentlichte die
"Basler Zeitung" einen Artikel, welcher den Zwischenstand im Verfahren um ein Mädchen mit dem fiktiven
Namen "Nathalie" schildert.
Das Kind macht, so der Artikel, seit langem geltend, es werde bei seinen
Wochenend- Besuchen von seinem Vater sexuell missbraucht und die Kesb unternehme zu wenig dagegen.
Der Online-Version des Artikels sind zwei Audiodateien beigefügt, in welcher man das Mädchen mit
unverfälschter Stimme gegenüber einer Therapeutin schildern hört, wie sein Vater es bedrohe und
missbrauche. Zusätzlich waren weitere Angaben über das Mädchen vermerkt.
Sowohl die Beiständin
des Mädchens als auch eine weitere Person erhoben Beschwerde, weil die Veröffentlichung der Aufnahmen
die Privatsphäre des Mädchens verletzten.
Dem hat der Presserat zugestimmt. Er sieht sowohl den
Schutz von Kindern bei Gewaltverbrechen als auch den Opferschutz bei Sexualverbrechen durch die
Publikation der Aufnahmen des Gespräches eines Kindes mit einer Therapeutin grob verletzt. Durch die
unverfälschte Stimme sowie durch verschiedene weitere Angaben wurde das Kind nicht in genügendem
Masse anonymisiert, sein intimster Privatbereich ist exponiert worden. Der Presserat empfiehlt der BaZ
dringend, die beiden Audios aus dem Netz zu nehmen.
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