Der HEV Schweiz sieht sich im heutigen, mit 13 zu 11 Stimmen ablehnenden Beschluss der
Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) in seiner Position bestätigt. Der HEV Schweiz hat seit Beginn
der vom Bundesrat pandemiebedingt angeordneten Betriebsschliessungen die betroffenen
Geschäftsmietparteien dazu aufgerufen, bilateral nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Darin
sollen die äusserst unterschiedlichen Auswirkungen der Krise auf die betroffenen Unternehmen sowie
auch die individuellen finanziellen Verhältnisse der Vertragsparteien Berücksichtigung finden. Einen
generellen undifferenzierten Mietzinserlass zulasten der Vermieter unter staatlichem Zwang hat der HEV
Schweiz stets abgelehnt.
Zwangserlass verstiesse gegen verfassungsmässig garantierte Rechte
Das von der RK-N mehrheitlich abgelehnte Geschäftsmietegesetz mit seinem rückwirkenden
Eingriff in die mietvertraglichen Rechte würde mehrere, durch die Bundesverfassung garantierten Rechte
verletzen; so unter anderem die Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsgarantie. Vor allem aber würde es
einen krassen Verstoss gegen den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität darstellen. Gemäss der
bundesrätlichen Monitorerhebung betreiben rund 60 Prozent der Unternehmen ihr Geschäft in einer
eigenen Liegenschaft. Sie waren im gleichen Masse von den Covid-19-bedingten
Betriebseinschränkungen betroffen. Ihre Raumkosten sind gemäss in etwa gleich hoch wie jene der
eingemieteten Unternehmer. Während die Geschäftsraummieter von ihren Mietkosten namhaft entlastet
würden, müssten hingegen Unternehmen in der eigenen Liegenschaft ihre Raumkosten zu 100 Prozent
selbst tragen. Eine solche Diskriminierung verzerrt den Wettbewerb und privilegiert Mieter-Unternehmer
gegenüber Eigentümer-Unternehmern.
Parlament muss Weg wieder freimachen für
einvernehmliche Lösungen
Die vom Parlament lancierten und nun "wunschkonzert-artig" ständig
neu ausgestalteten Forderungen nach einem gesetzlichen Zwangseingriff haben grosse Verunsicherungen
ausgelöst und den Abschluss von einvernehmlichen Vereinbarungen blockiert. Die effizienteste und
effektivste Massnahme des Parlaments bestünde deshalb in der möglichst raschen Versenkung der
Gesetzesvorlage. Damit würde den Mietparteien wieder die nötige Handlungsfreiheit dazu gegeben, im
Bedarfsfall einvernehmliche Lösungen zu finden.
Pressekontakt:
HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile:
+41/79/602'42'47
E-Mail: info@hev-schweiz.ch