Bern - Parteien: MS Direct AG c. "work". Themen: Wahrheit / Unterschlagen wichtiger Informationen /
Anhörung / Sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen.
Beschwerde abgewiesen Zusammenfassung Der Schweizer Presserat lehnt eine
Beschwerde der Dienstleistungsfirma MS Direct gegen die Gewerkschaftszeitung "work" ab. Die Zeitung
hatte unter dem Titel "Schimmel, Schikane und schäbige Löhne" über die Arbeitsbedingungen in einem
Callcenter von MS Direct berichtet. Der Dienstleister machte vor dem Presserat geltend, der "work"-Journalist
habe die Firma nicht ordnungsgemäss angehört, sein Artikel sei fehlerhaft, verschiedene Mängel längst
behoben und Ausdrücke wie "Skandalfirma" ungerechtfertigt und unfair. "work" erwiderte, man habe
MS Direct 16 konkrete Fragen zugestellt, jedoch inhaltlich keine Antwort bekommen. Vielmehr habe die Firma
an die Gewerkschaft Syndicom verwiesen, die werde die Fragen beantworten. Schliesslich habe man nur die
Vorwürfe von Ex-MS-Mitarbeitenden publiziert, die durch mindestens zwei Quellen belegt waren. Der
Presserat befand, "work" habe die Anhörungspflicht nicht verletzt. Die Redaktion musste nicht annehmen,
dass anstelle der Firma selbst eine Drittpartei, die Gewerkschaft Syndicom, Stellung nimmt. Hätte MS Direct
mehr Zeit zur Beantwortung gebraucht, so hätte sie das "work" deutlich sagen müssen. Und den Ausdruck
"Skandalfirma" beurteilte das Gremium als für ein Gewerkschaftsblatt gerade noch zulässige wertende
Zuspitzung. Pressekontakt: Schweizer Presserat Ursina Wey
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