Zürich - Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Branchenverbände GastroSuisse, HotellerieSuisse
und Swiss Catering Association haben gemeinsam das Schutzkonzept für das Gastgewerbe auf die
Gesichtsvisiere hin geprüft. Sie sind sich einig, dass Visiere kein adäquater Ersatz für eine Schutzmaske
sind. Mit Ausnahme des Tessins gilt im Gastgewerbe grundsätzlich keine Schutzmaskenpflicht; zusätzliche
Massnahmen sind freiwillig.
Das aktuelle Schutzkonzept für das Gastgewerbe schützt gut vor Ansteckungen. Zentral ist, dass
Mitarbeitende und Gäste einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Für Arbeiten mit unvermeidbarer
Distanz unter 1,5 Meter sorgen die Mitarbeitenden dafür, dass die Kontaktdauer möglichst kurz ist. Wo
zusätzlich Schutzmasken oder Gesichtsvisiere zum Einsatz kommen, ergänzen sie das Schutzkonzept für
das Gastgewerbe. Es obliegt den gastgewerblichen Betrieben zu entscheiden, ob sie über die
Auflagen hinaus Schutzmassnahmen umsetzen. Das BAG und die Branchenverbände begrüssen
insbesondere den Einsatz von solchen ergänzenden Massnahmen im Gastgewerbe, wobei Schutzmasken
einen besseren Schutz bieten als Gesichtsvisiere und deshalb vorzuziehen sind. Pressekontakt:
Casimir Platzer Präsident GastroSuisse Telefon 044 377 53 53 communication@gastrosuisse.ch
Über GastroSuisse:
GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Wir vertreten die Interessen des Gastgewerbes, fördern das Image der Branche, engagieren uns für Berufsbildung und Qualität. Mit zukunftsweisenden Produkten und Dienstleistungen unterstützen wir die Branche in ihrer Entwicklung.
Gegen 20’000 Mitglieder, davon rund 2500 Hotels, organisiert in 26 Kantonalverbänden und fünf Fachgruppen, machen uns zum grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband der Schweiz.
|