Im Rahmen ihrer heutigen öffentlichen Beratungen behandelte die UBI vier Beschwerden zu drei
Fernsehsendungen, die alle Programme der SRG betrafen.
Fernsehen SRF strahlte im Rahmen
der Sendung "DOK" vom 14. November 2019 den Film "Der Klimawandel. Die Fakten" aus. Es betrifft eine
leicht gekürzte, deutschsprachig synchronisierte Version der BBC-Originalfassung "Climate Change - The
Facts" von Sir David Attenborough. Gegen die Sendungen wurden zwei Popularbeschwerden erhoben.
Darin wird gerügt, die vermittelten Informationen seien nicht faktengetreu. In der Beratung kam zum
Ausdruck, dass der Titel zwar irreführend ist, da es sich um keine neutrale Reportage zum Klimawandel
handelte. Vielmehr hatte der Film einen anwaltschaftlichen Fokus zu Gunsten der Umwelt. Verschiedene
besorgte Persönlichkeiten aus der Wissenschaft äusserten sich zu einzelnen Aspekten des Klimawandels
und den Folgen. Gegenmeinungen von Klimaskeptikern wurden nur am Rande erwähnt. Die transparente
Gestaltung erlaubte aber dem Publikum, die vermittelten Informationen korrekt einzuordnen. Das
Sachgerechtigkeitsgebot wurde daher trotz des missverständlichen Titels nicht verletzt. Die UBI wies beide
Beschwerden einstimmig ab.
Ebenfalls Bestandteil der Sendung "DOK" bildete die am 5., 12. und
19. Dezember 2019 ausgestrahlte vierteilige Serie "Organspende - Ich will leben". Darin wurden Menschen
gezeigt, die auf ein Organ warteten oder bereits eines erhalten haben. In der dagegen erhobenen
Beschwerde wurde moniert, der Nutzen einer Organspende sei stärker gewichtet worden als die Nachteile.
Wesentliche Informationen seien verschwiegen worden. In den Sendungen werde insgesamt Werbung für
Organspende betrieben. Die UBI prüfte die einzelnen Folgen der Serie sowohl im Lichte des
Sachgerechtigkeitsgebots wie auch gesamthaft zusammen mit anderen Ausstrahlungen von Fernsehen
SRF zur Organspende im betreffenden Zeitraum bezüglich der Einhaltung des Vielfaltsgebots. In ihrer
Beurteilung kam die UBI zum Schluss, dass die einzelnen Folgen der Serie die heutige Situation bei
Organtransplantationen anhand der geschilderten Einzelschicksale korrekt und differenziert darstellten.
Auch umstrittene Aspekte zur Organspende am Lebensende wurden erwähnt. Zwei Mitglieder der UBI
vertraten die Meinung, dass Fernsehen SRF im geprüften Zeitraum einseitig positiv über Organspenden
berichtet und damit das Vielfaltsgebot verletzt habe. Die UBI wies die Beschwerde aber insgesamt mit
sieben zu zwei Stimmen ab.
Am 10. Oktober 2019 strahlte Fernsehen RSI in der Sendung "Falò"
einen kritischen Beitrag über eine private Bildungseinrichtung in Lugano aus. Es war bereits der zweite
Beitrag 2019 dieser Sendung über das betreffende Institut. Die dagegen erhobene Beschwerde erachtete
die UBI als unbegründet. Das Institut hatte mehrere Interviewangebote der Redaktion abgelehnt.
Umstrittene Aussagen zum Institut wie auch die Kontroverse, welche in Verfahren vor dem kantonalen
Erziehungsdepartement und anschliessend dem Staatsrat mündeten, waren für das Publikum, welches
zudem schon über ein gewisses Vorwissen verfügte, erkennbar. Dieses konnte sich denn auch eine
eigene Meinung zum beanstandeten Beitrag im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden. Die UBI hat
die Beschwerde einstimmig abgewiesen.
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission
des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert
wird. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat
auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer
Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG
Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des
Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der
schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.
Pressekontakt:
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI
Dr. Pierre Rieder
Christoffelgasse 5
3003 Bern
Tel.: +41 58 462 55 33 38
E-Mail: info@ubi.admin.ch