Ab 8. Mai und damit kurz vor Muttertag sind Besuche von
Bewohnerinnen und Bewohner durch Angehörige und nahe Bezugspersonen bei Viva Luzern wieder
möglich. Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner hat Viva Luzern in Abstimmung mit dem Kanton
Luzern das Vorgehen inklusive Begleitmassnahmen definiert. Unter anderem gilt:
- Besuche
finden in einem eigens dafür eingerichteten Besuchsraum in den Betagtenzentren und nur nach
telefonischer Voranmeldung statt.
- Pro Besuch sind maximal zwei Angehörige erlaubt. Besuchsberechtigt
sind nahe Angehörige/Bezugspersonen.
- Alle am Besuch beteiligten Personen tragen eine Schutzmaske.
Es gilt der Mindestabstand von zwei Metern.
- Die Oberflächen und Gegenstände im Besuchsraum werden
nach jedem Besuch gereinigt und desinfiziert.
- Personen mit Symptomen (Husten, Halsschmerzen,
Kurzatmigkeit, Fieber/Fiebergefühl, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruchs- oder
Geschmackssinns) verzichten auf einen Besuch.
- Die Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit
(BAG) sind auf dem Areal des Betagtenzentrums jederzeit einzuhalten.
Dies ist die erste Phase in
der schrittweisen Öffnung von Viva Luzern. Nach wie vor gilt die erste Priorität, Bewohnende und
Mitarbeitende möglichst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Eine weitere Öffnung
wird in Betracht gezogen, wenn sich die Auswirkung der ersten Lockerung abschätzen lässt. Weiter gilt:
Die Restaurants in den Betagtenzentren von Viva Luzern sind bis auf Widerruf für Externe nicht
zugänglich. Auch finden bis auf Widerruf keine öffentlichen Veranstaltungen in den Räumlichkeiten von
Viva Luzern statt.
Kurzfristige Änderungen aufgrund der Kommunikation durch den Bund, den
Kanton Luzern und der Stadt Luzern sind jederzeit möglich.
Medienkontakt
Ramona Helfenberger, Leiterin Kommunikation
041 612 70 14
ramona.helfenberger@vivaluzern.ch