Der Ständerat hat am ersten Tag der Sondersession einen Vorstoss verabschiedet, um Vermieter
eines Geschäftsraumes zu einem Mieterlass von bis zu 10'000 Franken zu zwingen. Dieser staatliche
Zwang zum Mieterlass soll nicht etwa nur bei Covid-19-bedingten Betriebsschliessungen gelten, sondern
auch bei reduziert geführten Betrieben oder Betrieben, bei denen ohne irgendwelche Staatsinterventionen
der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 50 Prozent tiefer ausgefallen ist! Vermieter - denen
diese Einnahmeverluste bis zu 10'000 Franken aufgezwungen werden sollen - müssen ihre eigenen
Kosten (Hypozinsen, Amortisationen, Entschädigungen/Löhne von Liegenschaftsverwaltungen,
Handwerker) jedoch weiterhin ungeschmälert bezahlen. Die Regelung soll völlig unabhängig von den
konkreten Mietvertragspflichten und von den finanziellen Verhältnissen der Parteien gelten. Auch wenig
begüterte Vermieter, die als ehemalige Selbständige keine Pensionskasse haben und mit den
Mieteinnahmen ihre Lebenskosten finanzieren, sollen den Geschäftsmietern die Mieten erlassen müssen.
Undifferenzierter staatlicher Zwang ist ungerecht
Die Zeche für diese krasse Bestimmung
zahlen vorwiegend private Kleinvermieter. Sie sind es nämlich, die in erster Linie relativ kleine Mietobjekte
mit entsprechend tiefen Mietzinsen bis 5'000 Franken vermieten. Grosse Vermieter (Gesellschaften,
Fonds, Versicherungen, Banken etc.) vermieten vielfach grössere, teurere Mietobjekte. Bezogen auf ihr
Gesamtportfolio sind die Zwangserlasse ein Pappenstiel. Der Zwang zum Mieterlass belastet also in erster
Linie private Kleinvermieter. Bei höheren Monatsmieten über 5'000 Franken sollen die
Mietvertragsparteien einen vertraglichen Mieterlass vereinbaren; der Vermieter und der Bund sollen in
solchen Fällen einen Teil des Mieterlasses zahlen. Von der staatlichen Subvention sollen alle
Geschäftsmieter in der Schweiz - also auch vermögende (internationale) Grossunternehmen - profitieren
können.
Willkürliche Wettbewerbsverzerrung
Der staatliche Zwang zum Mieterlass und
die Bundessubventionen schaffen willkürlich eigentums- und wettbewerbsfeindliche Benachteiligungen.
Eine solche Regelung bevorzugt eingemietete Gewerbetreibende gegenüber Gewerbetreibenden, die
ihren Betrieb in der eigenen Liegenschaft führen. Eigentümer-Wirte sollen sowohl die Einnahmeausfälle
durch die COVID-19-Krise selbst tragen und darüber hinaus auch alle Raumkosten - insbesondere die
Hypothekarzinsen und Betriebskosten - weiterhin vollumfänglich selber zahlen. Der Gastwirt im gemieteten
Restaurant auf der anderen Strassenseite soll jedoch einen staatlich angeordneten und je nachdem
teilweise subventionierten Mieterlass erhalten und dadurch finanziell unterstützt werden. Diese staatlich
verfügte Benachteiligung auf der einen und zu Lasten Dritter gewährte Privilegierung auf der anderen
Seite schafft ungleich lange Spiesse im unternehmerischen Wettbewerb der beiden Wirte.
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