Die Ständeratskommission (WAK-S) hat an ihrer Sitzung vom 28. April 2020 die Motion 20.3161
verabschiedet, die einen staatlich erzwungenen Mieterlass zulasten der Vermieter vorsieht. Vermieter
müssen bei Geschäftsräumen mit einer Bruttomiete von maximal 5000 Franken pro Monat die Nettomiete
für die Dauer von zwei Monaten vollständig erlassen. Besonders krass ist diese Regelung, weil sie nicht
etwa nur bei Covid-19-bedingten Betriebsschliessungen gilt, sondern auch bei reduziert geführten
Betrieben oder Betrieben, bei denen ohne irgendwelche Staatsinterventionen der Umsatz im Vergleich
zum Vorjahr um mehr als 50 Prozent tiefer ausgefallen ist! Damit darf potenziell jedes Unternehmen in der
Schweiz mit einem Monatsmietzins von maximal 5000 Franken, das - beispielsweise infolge gesunkener
Auslandnachfrage oder Lieferengpässen - einen Umsatzschwund im Vergleich zum Rekordergebnis des
Vorjahres hinnehmen muss, ungestraft während zweier Monate seine Mietzinszahlungen "auslassen".
Private Kleinvermieter zahlen die Zeche
Die Zeche für diese krasse Bestimmung zahlen
vorwiegend private Kleinvermieter. Sie sind es nämlich, die in erster Linie relativ kleine Mietobjekte mit
entsprechend tiefen Mietzinsen bis 5000 Franken vermieten. Grosse Vermieter (Gesellschaften, Fonds,
Versicherungen, Banken etc.) vermieten vielfach grössere, teurere Mietobjekte. Bezogen auf ihr
Gesamtportfolio sind die Zwangserlasse ein Pappenstiel. Die WAK-S-Motion ist deshalb sehr ungerecht
und geht willkürlich auf Kosten der Kleinvermieter. Auf der anderen Seite wird von den Vermietern wie
selbstverständlich verlangt, dass sie trotz erzwungener Einnahmenverluste infolge der Mieterlasse ihre
eigenen Kosten (Hypozinsen, Amortisationen, Entschädigungen/Löhne von Liegenschaftsverwaltungen,
Handwerker) weiterhin zahlen müssen. All dies geschieht zudem ungeachtet der finanziellen Verhältnisse
der Parteien. So profitieren z.B. vermögende eingemietete Unternehmer von den Mieterlassen zulasten
wenig begüterter Eigentümer, die beispielsweise ohne weitere Verdienste mit den Mieteinnahmen ihre
Lebenskosten finanzieren.
Ungerecht und wettbewerbsverzerrend
Bei höheren
Monatsmieten fordert die Kommission die Parteien auf, sich auf einen Erlass von zwei Dritteln des
Mietzinses zu einigen; der Bund soll dann für die Dauer von zwei Monaten einen Drittel der Bruttomiete
(maximal 3000 Franken) berappen. Der Vorstoss schafft mit all diesen Massnahmen auch eine ungerechte
und unzulässige Wettbewerbsverzerrung von eingemieteten Unternehmern gegenüber jenen, die ihren
Betrieb in der eigenen Liegenschaft führen. Diese können nicht die hohle Hand machen - weder beim
Vermieter noch beim Staat; von ihnen wird weiterhin unternehmerische Eigenverantwortung verlangt.
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