Unsicherheit bleibt bestehen - Tausende von Arbeitsplätzen gefährdet
Das langanhaltende
Veranstaltungsverbot und insbesondere die nach der heutigen Medienkonferenz des Bundesrats weiter
bestehende Unsicherheit sind der Super-GAU für eine ganze Branche. Neben den Veranstaltern als deren
Motoren sind gleichermassen Künstlerinnen und Künstler, Technikfirmen, Spielstätten, Bühnen- und
Zeltbauer, Getränkehändler, Ticketingunternehmen, Hotels, Sicherheitsangestellte,
Eventpersonalverleiher, Druckereien und viele mehr betroffen, darunter zahlreiche inhabergeführte
Kleinstunternehmen und Freischaffende. Hinzu kommt, dass Veranstaltungen anerkanntermassen auch
ein Vielfaches an indirekter Wertschöpfung auslösen und eine touristische und identitätsstiftende
Bedeutung aufweisen. Insgesamt sind also Tausende von Arbeitsplätzen gefährdet.
Bereits über
1'000 Veranstaltungen abgesagt oder verschoben
Den Veranstaltern wurde ein Berufsverbot
auferlegt, aus dem einerseits ein totaler Ertragsausfall, andererseits aber gleichzeitig auch ein hoher
Zusatzaufwand durch Verschiebungen und Rückabwicklungen entsteht. Allein von den 44 Mitgliedern des
Branchenverbandes SMPA wurden bislang über 700 Veranstaltungen abgesagt und 400 verschoben. Die
Umsatzeinbussen belaufen sich auf über 100 Millionen Franken, Tendenz weiter stark steigend.
Weder juristische Grundlage, noch Ansätze für eine Exit-Strategie
Dass nun für
Veranstaltungen weder eine juristische Grundlage noch Ansätze für eine Exit-Strategie präsentiert wurde,
ist nicht nachvollziehbar. Damit wird die Situation für die Veranstaltungsbranche dramatisch, denn auch für
alle künftigen Veranstaltungen steht der Vorverkauf derzeit verständlicherweise still. Diese Einbussen
werden auch nach dem Auslaufen der Massnahmen nicht mehr aufzuholen sein. Nachdem die Alarmrufe
der Veranstaltungsbranche zuerst gehört wurden, wird sie jetzt übergangen: Zinslose Darlehen und
erweiterte Kurzarbeitsmodelle helfen zwar zu überbrücken; Unterstützungsgelder für verschobene und
abgesagte Veranstaltungen aus dem Kulturbereich vermögen vielleicht die unabwendbaren Schäden
teilweise etwas zu mildern. Aber gerade für letztere sind die Prozesse leider noch immer nicht in allen
Kantonen definiert und noch nicht mit den Empfehlungen des Bundesamts für Kultur harmonisiert. Fazit:
Die kurz-, mittel- und langfristige Zukunft bleibt für Veranstalter und ihre Mitstreiter, die im selben Boot
sitzen, existenzbedrohend.
Grosse Sommerveranstaltungen vor dem Aus
Bislang litten
besonders die Veranstalter von Indoor-Veranstaltungen, Musicals oder Zirkus-Aufführungen unter dem
Veranstaltungsverbot: Eine Nichtdurchführung zieht jeweils einen Totalausfall der Einnahmen nach sich,
während substanzielle für die Veranstaltung bereits getätigte Investitionen, wie zum Beispiel
Werbemassnahmen, externe Planungsarbeiten, Vorleistungen für Infrastruktur, Bewilligungskosten und je
nach Absagezeitpunkt auch mehr oder weniger hohe Forderungen von Lieferanten und Künstlern stehen
bleiben. Hinzu kommen die laufenden Kosten für Mitarbeiterlöhne, Mieten und Verwaltungsaufwand. Nun
sind zunehmend die grossen Sommerveranstaltungen betroffen, bei denen die erbrachten Vorleistungen in
zeitlicher und finanzieller Hinsicht deutlich höher sind und sämtliche Erträge innerhalb von wenigen Tagen
erwirtschaftet werden müssen. Darüber hinaus sind auch bereits Veranstaltungen berührt, welche nach
dem Verbot stattgefunden hätten, beispielsweise weil wesentliche Vorbereitungsleistungen nicht mehr
rechtzeitig erbracht werden können, weil zu wenig Tickets verkauft werden, weil internationale Künstler
abgesagt haben und weil jeden Tag weitere Kosten entstehen, welche nicht mehr verantwortet werden
können und in der Folge auch nicht mehr tragbar sind.
Kulante Ticketrückerstattung
Die
Mitglieder des Branchenverbandes SMPA, die ein Festival veranstalten, sind zusammen mit weiteren
wichtigen Player der Schweizer Event- und Unterhaltungsszene übereingekommen, dass sie auch den
Ticketinhabern von grossen Sommerveranstaltungen weiterhin einen angemessenen Gegenwert für
bereits gekaufte Tickets bieten wollen. Das ist bei verschobenen Veranstaltungen primär ein Billett für die
kommende Ausgabe. Der Kunde kann sich in gewissen Fällen aber auch für einen Gutschein im gleichen
Wert entscheiden, mit dem er eine andere Veranstaltung des selben Veranstalters besuchen kann. Auch
die Rückerstattung gehört nach wie vor zu den Empfehlungen des Verbandes. Die SMPA empfiehlt allen
Sommerveranstaltungen, für den grossen Rückabwicklungsaufwand, der nur mit externen Dienstleistern
bewältigt werden kann, und als kleinen Anteil an die über die vergangenen 12 Monate erbrachten
immensen Vorleistungen, einen Unkostenbeitrag von 10% des Ticketpreises zurückzubehalten. Solidarität
mit dem Lieblingsfestival bedeutet primär, das erworbene Ticket auch für die kommende Ausgabe
einzusetzen. Wer nicht um eine die Rückerstattung herum kommt, kann sich mit den
Sommerveranstaltungen solidarisch zeigen und im Rückerstattungsprozess immerhin einen Teil des
Ticketpreises spenden.
Unterstützungsmassnahmen dringend nötig
Die SMPA befindet
sich im regen Austausch mit anderen Verbänden der Live Entertainment Branche in der Schweiz und im
Ausland und spricht sich laufend mit weiteren Organisatoren von Veranstaltungen, mit
Ticketingunternehmen, mit Künstlerinnen und Künstlern sowie mit Dienstleistern der Branche ab. Es
besteht Einigkeit, dass die Langzeitfolgen für das «Öko-System Event» noch nicht absehbar, jedoch heute
schon dramatisch sind. Um ein vielfältiges und lebendiges Angebot von Veranstaltungen aufrecht erhalten
zu können und die Insolvenz von Veranstaltern und Veranstaltungen aber auch Folgeschäden bei
Künstlerinnen und Künstlern, Kultureinrichtungen und Lieferanten auf ein tragbares Mass zu reduzieren,
sind weitere Stützungsmassnahmen erforderlich.
Verlängerung des Zustandes höherer Gewalt
Um weitere Schäden zu minimieren, würde der Branche jetzt helfen, wenn der Bundesrat den
Zustand höherer Gewalt bis 90 Tage über das Ende der behördlich angeordneten Massnahmen zum
Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus ausdehnt, wie es beispielsweise in Portugal bereits
umgesetzt ist. Dank dieser einfachen Massnahme könnten Veranstalter unabhängig von
Behördenentscheiden vor dem Zeitpunkt über eine Nichtdurchführung entscheiden, ab dem sehr viele
Verpflichtungen verbindlich eingegangen werden müssen und hohe, nicht mehr rückerstattbare Kosten
entstehen.
Frühzeitige, rollende Planung
Wünschenswert wäre es zudem, dass die
Entscheide zur Verlängerung des Veranstaltungs-verbotes von den Behörden endlich frühzeitig und rollend
kommuniziert würden, was den Aufwand und die Unsicherheit bei den Veranstaltern und den
nachgelagerten Personen und Unternehmen senken würde.
Exit-Strategie mit Sicherstellung der
Gesundheit
Die SMPA erklärt sich gerne bereit, die Behörden mit Rat und Tat bei der
Ausarbeitung einer lösungsorientierten umsetzbaren Exit-Strategie für Veranstaltungen zu unterstützen.
Veranstalter wissen am besten, wie ihr komplexes Öko-System funktioniert und können dadurch wertvolles
Know-how unter Einbezug aller gesundheitsschützenden Massnahmen einbringen. Erste Priorität ist und
bleibt, die Gesundheit des Publikums, der Künstlern und der Crew zu garantieren.
Kontakt:
Christoph Bill
Präsident
christoph.bill@smpa.ch
Tel. 062 745 90 60