Der SVIT Schweiz erachtet im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Umzugstermin die
Einhaltung der Mietverträge - namentlich die Rückgabe und Übergabe der Mietsache zum vereinbarten
Zeitpunkt - als zentral für einen funktionierenden Wohnungsmarkt. Der Verband hält darum die geplanten
und vorbereiteten Umzüge im Sinn der jüngsten Informationen des Bundesamts für Wohnungswesen für
«nötig».
Unter Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln und Hygieneanforderungen des
BAG und der besonderen Verhaltensempfehlungen des SVIT Schweiz zur Wohnungsabnahme und
-übergabe sowie mit der nötigen Rücksichtnahme auf besonders gefährdete Personen und
möglicherweise Erkrankte ist ein Umzug ohne besondere Gefährdung möglich und auch erlaubt.
Vorbehalten sind weitere künftige Konkretisierungen des Bundes in der entsprechenden Verordnung
oder allfällige besondere kantonale Regelungen.
Der SVIT Schweiz will Mieter nicht auf der
Strasse stehen lassen. Es ist darum wichtig, dass sie ihre Wohnungen abgeben und Nachfolgemieter die
Wohnungen zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen können. Vermieter und Mieter werden aufgerufen,
bei etwaigen Schwierigkeiten das Gespräch anzubieten.
Kontakt:
Marcel Hug
CEO SVIT Schweiz
+41 44 434 78 90
marcel.hug@svit.ch