So wirkt sich die Corona-Pandemie auf die Zahnarztpraxen aus: Auf Weisung des Bundesrats
dürfen nicht zwingende Behandlungen und Wahlbehandlungen bis auf Weiteres nicht mehr
ausgeführt werden - die zahnmedizinische Behandlung in Notfällen und bei starken Schmerzen
bleibt aber gewährleistet. Für Patienten bedeutet dies: Wer einen Termin für die Zahnreinigung oder
eine Kontrolluntersuchung hat, muss diesen auf später verschieben. Ebenso können
Kariessanierungen sowie prothetische oder ästhetische Eingriffe derzeit nicht ausgeführt werden.
Die betroffenen Patienten werden gebeten, ihre Zahnärztin, ihren Zahnarzt SSO zu kontaktieren
und einen neuen Termin zu vereinbaren.
Wichtig: Die Behandlung bei Unfällen, Infektionen
sowie starken Schmerzen bleibt vollumfänglich gewährleistet. Erste Anlaufstelle für Patientinnen
und Patienten ist weiterhin der Familienzahnarzt. Ist der Familienzahnarzt telefonisch nicht
erreichbar, ist den Instruktionen des Anrufbeantworters zu folgen. Gibt es keine Instruktionen, hilft
der zahnärztliche Notfalldienst: https://www.sso.ch/patienten/notfaelle.html
Mit seiner Weisung will der
Bundesrat die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen sowie die Gesundheit besonders
gefährdeter Personen und des Praxispersonals schützen. Es handelt sich um eine momentane
Weisung, die auf der aktuellen Lage basiert und jederzeit geändert, ergänzt oder widerrufen werden
kann. Es steht den Kantonen frei, strengere Massnahmen zu ergreifen, welche die Zahnärzteschaft
einhalten muss.
Unter www.sso.ch finden Patienten aktuelle Informationen zur epidemiologischen Lage in
der Schweiz und die Auswirkungen auf zahnmedizinische Behandlungen.
Kontakt:
Marco Tackenberg, Presse- und Informationsdienst SSO,
Tel. 031 310 20 80, info@sso.ch