Basel (ots) - Der Schweizer Tierschutz STS informiert über einige Grundsatzfragen zu Tierhaltung
und Tierschutz in der geltenden «ausserordentlichen Lage». Die Informationen beziehen sich
ausdrücklich auf die aktuell (16./17. März 2020) geltenden Verordnungen und den derzeitigen
Wissensstand.
Zurzeit gibt es keine Hinweise, dass Haustiere (Heim- und Nutztiere) eine wesentliche Rolle bei
der Übertragung des Coronavirus spielen. Sie stellen nach dem aktuellen Wissensstand keine
Infektionsquelle für den Menschen dar. Hunde können/dürfen weiterhin spazieren geführt werden.
Befinden sich Haustiere in einem Haushalt, in dem sich an Coronavirus erkrankte Personen
aufhalten, gilt es zu beachten: Direkten Tierkontakt möglichst vermeiden, Tierbetreuung durch
gesunde Personen, Hunde nur angeleint und kurz ausführen. Hunde und Katzen aus einem
Quarantänehaushalt müssen nicht speziell gebadet oder desinfiziert werden. Futter für
Tiere gehört zum Grundbedarf. Fachgeschäfte für Tiernahrung dürfen zurzeit geöffnet bleiben.
Ebenfalls gehören Tierarztpraxen als Betriebe im Bereich Gesundheitswesen zur Grundversorgung
und müssen nicht geschlossen werden. Einzelne Tierheime sind für die Oeffentlichkeit
geschlossen, d.h. Tieradoptionen und Kennenlern-Termine für Tierheimschützlinge sind nicht
möglich. Andere Tierheime erlauben zur Zeit weiterhin Besuche, viele allerdings nur nach
vorgängiger Terminvereinbarung für Einzelpersonen, nicht für Gruppen. Hier gilt es, sich telefonisch
oder online vor einem geplanten Tierheimbesuch über die geltenden Regeln oder Restriktionen zu
informieren. Der Schweizer Tierschutz STS ist auch in ungewohnten und schwierigen
Zeiten erreichbar. Sowohl die Geschäftsstelle in Basel wie auch die Fach- und Beratungsstellen des
STS sind - unter Einhaltung der behördlichen Massnahmen und Wahrung der grösstmöglichen
Sicherheit für die Mitarbeitenden - weiterhin im Einsatz. Kontakt: Medienstelle
Schweizer Tierschutz STS Telefon 079 357 32 04 media@tierschutz.com
Über Schweizer Tierschutz STS:
1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
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