Die Versorgung der Menschen in der Schweiz mit Lebensmitteln, Medikamenten und
sonstigen Gütern des täglichen Bedarfs sowie die Abfallentsorgung müssen auch in der
aktuellen Sondersituation tagtäglich zuverlässig und sicher gewährleistet werden. Zwingende
Voraussetzung ist, dass der Gütertransport und die Personenbeförderung auf der Strasse
weiterhin ohne Einschränkungen funktioniert. Nebst dem Gesundheitsschutz, der oberste
Priorität hat, muss vor allem die Verfügbarkeit der Berufsfahrerinnen und -fahrer sichergestellt
sein. Es darf nicht sein, dass ihre Einsatzfähigkeit an behördlichen Auflagen, die im Moment
nicht erfüllt werden können, scheitert.
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG
begrüsst daher den Entscheid des Bundesamts für Strassen ASTRA von heute zu
provisorischen Verlängerungen und Bewilligungen von Ausweisen, die für den gewerblichen
Güter- und Personentransport benötigt werden (vgl. Kasten). Das ASTRA ermöglicht es damit,
dass Fahrerinnen und Fahrer, die aufgrund der aktuellen Lage nicht rechtzeitig obligatorische
Weiterbildungskurse besuchen können, weiterhin im Einsatz für die Versorgung des Landes
bleiben dürfen. Damit wird ein dringendes Anliegen der ASTAG innert kürzester Zeit
unbürokratisch und sehr wirksam erfüllt. «Unsere Fahrerinnen und Fahrer sind bestens
ausgebildet», sagt ASTAG-Zentralpräsident Adrian Amstutz: «Wir danken dem ASTRA für den
raschen und richtigen Entscheid!»
Ausweise im gewerblichen Gütertransport
CZV-Fähigkeitsausweis: Für gewerbsmässige Personen- und Gütertransporte benötigen
Berufsfahrer einen gültigen CZV-Fähigkeitsausweis. Für eine Verlängerung müssen fünf
Weiterbildungstage innerhalb von fünf Jahren absolviert werden. Aufgrund der aktuellen
Situation können Fälle eintreten, in denen rechtzeitige Kursbesuche aufgrund von abgesagten
Kursen oder aufgrund Selbstisolation / Quarantäne nicht möglich sind.
ADR-
Schulungsbescheinigung: Fahrer von Strassenfahrzeugen mit gefährlichen Gütern benötigen
eine ADR-Schulungsbescheinigung, die sie nach Absolvierung eines mehrtägigen Basiskurses
erhalten. Vor Ablauf dieser Bescheinigung, die eine Gültigkeit von 5 Jahren hat, müssen die
Fahrer eine Auffrischungsschulung von zwei Tagen absolvieren. Ansonsten verlieren sie ihre
Bewilligung und dürfen keine Transporte mehr ausführen.
Kontakt:
André
Kirchhofer
079 659 86 86