An der ZHAW ist der erste bestätigte Fall einer Corona-Erkrankung aufgetreten. Der Mitarbeiter/die
Mitarbeiterin befindet sich aktuell zu Hause in Selbstquarantäne und es geht der Person den Umständen
entsprechend gut. Sie arbeitet am ZHAW-Departement Gesundheit. Aufgrund ihrer Berufstätigkeit gehört
die betroffene Person zur Berufsgruppe, die sich gemäss Vorgaben des BAG und der
Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich auf das Coronavirus testen lassen muss.
Keinen
Kontakt zu Studierenden
Die Person war letztmalig am Donnerstag, den 5. März 2020, am
Arbeitsplatz. Keine ihrer engeren Arbeitskolleginnen und -kollegen zeigen bisher Erkrankungssymptome.
Die erkrankte Person hatte keinen Kontakt zu Studierenden. Für die ZHAW-Angehörigen am
Departement Gesundheit besteht kein erhöhtes Risiko.
Die ZHAW verfolgt die Situation
laufend
Die ZHAW-Mitarbeitenden und Studierenden werden regelmässig über den Stand der
Dinge informiert. Die ZHAW verfolgt laufend die Berichterstattung des Bundesamtes für Gesundheit
sowie des Kantons Zürich und setzt deren Weisungen um. Sollte der Bund weitere Massnahmen
ergreifen, wird sich die ZHAW nach den Empfehlungen und den Vorgaben des BAG und des Kantons
richten.
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