Tierschutzorganisationen beanstanden gravierende Mängel im Tierschutzvollzug. Offener Brief an
Bundesrat Alain Berset Erst kürzlich wurde bekannt, dass auf einem privaten Hof in Oftringen (AG)
seit Jahren wiederholt Hühner, Schafe, Lämmer und Ziegen auf qualvolle Weise verendeten.
Trotz zahlreicher Beschwerden der Anwohner konnten die Behörden das Tierleid nicht
beenden, bis die Polizei die verendeten und vernachlässigten Tiere entdeckte. Immer wieder
gelangen Fälle von tierquälerischen Tierhaltungen an die Öffentlichkeit, die den Behörden seit
Jahren bekannt waren. Regelmässig greifen die für den Tierschutzvollzug zuständigen Stellen
erst konsequent durch, wenn die Situation eskaliert. Oftmals kommt zu diesem Zeitpunkt die
Hilfe für die Tiere zu spät. Auf diesen Umstand haben die Tierschutzorganisationen VIER
PFOTEN, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und ProTier in einem offenen Brief an
Bundesrat Alain Berset in seiner Funktion als Vorsteher des EDI aufmerksam gemacht.
Die verfügten Massnahmen reichen nicht aus Meldungen aus der Bevölkerung, etwa
dass den Tieren zu wenig Wasser, Futter oder Schutz zur Verfügung steht, werden von den
Vollzugsbehörden meistens zwar entgegengenommen und häufig werden die betroffenen
Tierhaltungen auch kontrolliert. Allerdings greifen die von der Veterinärbehörde verfügten
Massnahmen oftmals nur für kurze Zeit. Karin Hawelka, Kampagnenleiterin von VIER PFOTEN
Schweiz stellt fest: «Leider erleben wir immer wieder Fälle, in denen Tierhaltende aus
Überforderung, Gleichgültigkeit oder Unwissen ihre Tiere nicht nachhaltig tierschutzkonform
halten. Dabei wird regelmässig unterschätzt, wie anspruchsvoll eine korrekte Tierhaltung ist. Der
tierschutzrechtliche Mindeststandard ist in vielen Fällen so gering, dass er den betroffenen
Tieren leider noch kein tiergerechtes Leben garantiert.» Bei Verstössen wird oft nur
verwarnt Vanessa Gerritsen, stellvertretende Geschäftsleiterin von TIR ergänzt: «Viele
Menschen gehen davon aus, dass sie befugt sind, Tiere nach Belieben anzuschaffen und zu
halten. Bedauerlicherweise wird diese Sicht von den Vollzugsbehörden und rechtsprechenden
Organen gestützt: Tierhaltende werden bei Verstössen gegen die Tierschutzvorschriften über
Jahre immer wieder verwarnt. Beschlagnahmungen und Tierhalteverbote hingegen kommen
regelmässig erst zum Einsatz, wenn die betroffenen Tiere bereits ernsthaft zu Schaden
gekommen sind.» Diese Rechtsauffassung widerspricht der tierschutzrechtlichen Vorgabe, denn
ein Anrecht auf eine unzureichende Tierhaltung besteht nicht: Die Bundesverfassung weist die
Behörden an, alles Notwendige zu unternehmen, damit der Würde und dem Wohlergehen von
Tieren Geltung verschafft wird. Hierfür ist es oftmals notwendig, in die Eigentumsrechte von
Tierhaltenden einzugreifen. Aus diesem Grund verleiht das Tierschutzgesetz den Behörden
weitreichende Möglichkeiten, um Personen, die zur tierschutzkonformen Tierhaltung oder
Tierzucht nicht fähig sind, mit entsprechenden Verboten zu belegen. 90
Tierschutzorganisationen unterstützen offenen Brief Auf diesen Umstand haben die
Tierschutzorganisationen VIER PFOTEN, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und ProTier in
einem offenen Brief an Bundesrat Alain Berset in seiner Funktion als Vorsteher des EDI
aufmerksam gemacht. Das Schreiben wird von 90 Tierschutzorganisationen mitgetragen. Diese
grosse Unterstützung zeigt die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Anliegens. Gemeinsam fordern
die unterzeichnenden Tierschutzorganisationen einen konsequenten Tierschutzvollzug und
appellieren an die Verantwortung des EDI, seine Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit den
Vollzugsproblemen, wie sie sich etwa in Hefenhofen (TG), Boningen (SO) oder Oftringen (AG)
gezeigt haben, wahrzunehmen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Patrick
Schneider, Geschäftsführer von ProTier konstatiert: «Es steht in dessen Letztverantwortung
dafür zu sorgen, dass Tiere in der Schweiz so geschützt werden, wie es die
Tierschutzbestimmungen vorsehen.» ___ Fotos/Videos: Copyright:
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chantal.haeberling@vier-pfoten.org www.vier-pfoten.ch Stiftung für das Tier im
Recht (TIR)Vanessa
Gerritsen Stv. Geschäftsleiterin E-Mail: info@tierimrecht.org Tel.: 043 443 06 43 www.tierimrecht.org Pro Tier -Stiftung für Tierschutz und Ethik Patrick
Schneider Geschäftsführer E-Mail: patrick.schneider@protier.ch Tel.: 044 201 25
03 www.protier.ch
Über VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz:
VIER PFOTEN ist die globale Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Missstände erkennt, Tiere in Not rettet und sie beschützt. Die 1988 von Heli Dungler und Freunden in Wien gegründete Organisation tritt für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Mitgefühl und Verständnis begegnen. Im Fokus ihrer nachhaltigen Kampagnen und Projekte stehen Streunerhunde und -katzen sowie Heim-, Nutz- und Wildtiere – wie Bären, Grosskatzen und Orang-Utans – aus nicht artgemässer Haltung sowie aus Katastrophen- und Konfliktzonen.
Mit Büros in Australien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Grossbritannien, Kosovo, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, den USA und Vietnam sowie Schutzzentren für notleidende Tiere in elf Ländern sorgt VIER PFOTEN für rasche Hilfe und langfristige Lösungen. In der Schweiz ist die Tierschutzstiftung ein Kooperationspartner vom Arosa Bärenland, dem ersten Bärenschutzzentrum, welches geretteten Bären aus schlechten Haltungsbedingungen ein artgemässes Zuhause gibt.
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