Mit der KVV-Revision, welche der Bundesrat im Februar 2020 in die Vernehmlassung geschickt
hat, überschreitet der Bundesrat in mehrfacher Hinsicht seine Kompetenzen mit weitreichenden
Konsequenzen für die Schweizer Spitäler und Kliniken. 120 Spitalstandorte sollen gemäss den
Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit geschlossen werden. Dies würde zu einem Stellenabbau
von 10'000 Spitalangestellten führen. Damit gefährdet der Bund die Gesundheitsversorgung der
Patientinnen und Patienten. Dies zeigt ein von H+ in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten. Die
Verordnung verstösst gegen Verfassungsrecht und enthält Bestimmun-gen mit Gesetzes-Charakter
ohne vom Parlament verabschiedete Grundlagen. Nach Ansicht von H+ umgeht der Bund damit das
Parlament und das Stimmvolk mit politischen Zielsetzungen, die demokratisch nicht legitimiert sind.
Spitalsterben ist vorprogrammiert
Der Bundesrat will einen einheitlichen
Effizienzmassstab für das Benchmarking vorschreiben. Dies obwohl das Bundesverwaltungsgericht in
einem Urteil aus dem Jahr 2019 einen solchen als «gravierend verzerrt» verworfen hat. Ein solcher
Effizienzmassstab führt mittelfristig zu einem Ausbluten der Spitäler und Kliniken und zu einem
Spitalsterben, denn der Branche würden mit dieser Massnahme jährlich rund CHF 670 Mio. fehlen.
Dabei wird es vor allem kleinere Spitäler treffen, welche häufig in ländlichen Gebieten oder
Bergregionen ein wichtiger Teil der medizinischen Grundversorgung sind. Ein solch tiefer
Effizienzmassstab verunmöglicht den Spitälern und Kliniken zudem, ihre Leistungen kostendeckend
zu erbringen uns dringend notwendige Investitionen in die Zukunft zu tätigen. Dies wird zu einem
Qualitätsabbau auf Kosten der Patientinnen und Patienten führen.
Finanzlast der Kantone
nimmt zu
Mit dem Effizienzmassstab, der faktisch eine «Einheitsbaserate» bedeutet, nimmt
der Bundes-rat den Tarifpartnern den Grundsatz der Tarifautonomie aus der Hand und verunmöglicht
so das Aushandeln sachgerechter und kostendeckender Tarife. Den Tarifpartnern werden damit
Handschellen angelegt.
Weiter beurteilt H+ kritisch, dass sich der Bundesrat bei der
Definition der neuen Vorgaben offensichtlich nicht von fundierten, datenbasierten Analysen leiten
lässt und er auch keine Folgeabschätzung vorgenommen hat. Im Vordergrund stand offenbar einzig
die Aussicht auf eine Kosteneinsparung zugunsten der OKP und zulasten der Spitäler. Dass eine
solche Kosteneinsparung ausgehend von den heute geltenden Tarifen sachlich angezeigt oder
gerechtfertigt wäre, wird vom Bundesrat in keiner Weise belegt. H+ wird sich dafür einsetzen, dass
diese Verordnung nicht in Kraft gesetzt wird. Nur so können die bereits laufenden kantonalen
Spitalplanungen abgeschlossen werden.
Kontakt:
Anne-Geneviève Bütikofer,
Direktorin
Tel.: 031 335 11 00
E-Mail: anne.buetikofer@hplus.ch