Das Ziel des neuen Gasversorgungsgesetzes aus Sicht von Swisspower sollte sein, Rechtssicherheit
mit einer möglichst schlanken Regulierung zu verbinden. «Die Gasversorgung ist ein wichtiger Teil des
Gesamtenergiesystems, das bis spätestens 2050 vollständig erneuerbar und klimaneutral sein soll. Dieser
Umbau braucht Zeit und muss wirtschaftlich tragbar sein», sagt Ronny Kaufmann, CEO von Swisspower.
Swisspower fordert den Bundesrat in ihrer Vernehmlassungsantwort deshalb auf, den Gesetzesentwurf in
wesentlichen Punkten nachzubessern. Eine substanzielle Zahl der Swisspower-Stadtwerke würde es
zudem begrüssen, dass der Bundesrat noch einmal prüft, ob er die nötige Rechtssicherheit auch mit einer
Ergänzung des Rohrleitungsgesetzes anstelle eines eigenen Gasversorgungsgesetzes schaffen kann.
Ja zur Teilmarktöffnung, aber mit Marktzugangsschwelle bei 1 Gigawattstunde
Swisspower begrüsst eine Teilmarktöffnung, wie sie der Bundesrat vorschlägt. So können die
Stadtwerke die Ökologisierung der Gasversorgung weiter vorantreiben. Die Schwelle für den Marktzugang
sollte jedoch bei 1 Gigawattstunde liegen. Ab diesem Verbrauchswert ist heute bereits eine
Lastgangmessung vorgeschrieben. Eine tiefere Schwelle bedingt die Einführung von aufwändigen und
ungenauen Standardlastprofilen oder unverhältnismässige Investitionen in Messeinrichtungen. Beides
würde hohe Kosten verursachen. Die vom Bundesrat analog zur Strom-Teilmarktöffnung vorgeschlagene
Schwelle von 100 Megawattstunden ist sachlich nicht gerechtfertigt und würde für Haushaltskunden zu
einer Ungleichbehandlung führen: Einfamilienhausbesitzer könnten ihren Gasversorger nicht frei wählen,
Mehrfamilienhausbesitzer ab drei bis sechs Parteien jedoch schon.
Keine Kosten- und
Preisregulierung für die Energie
Der Bundesrat verbindet die Teilmarktöffnung mit einer Kosten-
und Preisregulierung für die Energielieferung im Bereich unterhalb der Marktzugangsschwelle, angelehnt
an das Stromversorgungsgesetz. Diese Regulierung wäre mit erheblichem Aufwand und neuen
Rechtsunsicherheiten verbunden. Anders als beim Strom existiert beim Gas zudem kein
Grundversorgungsauftrag, und Gas steht im Wettbewerb mit anderen Energieträgern. Swisspower fordert
den Bundesrat deshalb auf, auf die Preisregulierung zu verzichten. Die Preismissbrauchsaufsicht nach
heutigem Recht in der regulierten Versorgung ist aus-reichend.
Verantwortungsvoller Umgang mit
der Gasinfrastruktur
Die Schweiz hat derzeit ein Gasnetz von 20'000 Kilometern. Dieses spielt für
die Sektorkopplung, die saisonale Speicherung und damit die Versorgungssicherheit, sowie für die
Spitzenlastabdeckung in Fern- und Nahwärmenetzen auch künftig eine wichtige Rolle. Kantone, Städte
und Gemeinden haben viel Geld in die Gasnetze investiert. Mit dieser Infrastruktur gilt es
verantwortungsvoll umzugehen. Swisspower fordert den Bundesrat auf, die vorgesehene Regelung für die
Bewertung der Gasnetze anzupassen und auf die Enteignung bei Speichern zu verzichten. Für die
Bewertung der Gasnetze muss die Betriebs- und nicht die Finanzbuchhaltung die Grundlage bilden.
Swisspower-Stadtwerke sind Vorreiter bei der Ökologisierung der Gasversorgung
Die
Swisspower-Stadtwerke sind zusammen für fast die Hälfte des Gasabsatzes in der Schweiz zuständig.
Diverse Stadtwerke haben bereits 10, 20 oder gar 30 Prozent Biogas in ihrem Standardprodukt. Mit dem
Masterplan 2050 verfolgen die Swisspower-Stadtwerke das Ziel, ihre Kundinnen und Kunden bis ins Jahr
2050 mit vollständig erneu-erbarer Energie zu versorgen. Sie werden ihre Bemühungen aber nur
aufrechterhalten können, wenn sie entsprechende Mittel zur Verfügung haben. «Der Bundesrat sollte sich
bewusst sein, dass es einen Zielkonflikt zwischen einer möglichst erneuerbaren Energieversorgung und
möglichst günstigem Erdgas gibt», sagt Ronny Kaufmann.
Kontakt:
Jan Flückiger
Leiter Public Affairs & Kommunikation
Swisspower AG
Telefon +41 (0)79 440 71
25
jan.flueckiger@swisspower.ch