Ausdrücklich begrüsst Swisspower, dass die Zahlung von Investitionsbeiträgen für die
Wasserkraft und andere erneuerbare Energien bis 2035 verlängert und die bisher unverbindlichen
Richtwerte für den Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion für verbindlich erklärt werden
sollen. Welche Instrumente für welche Typen von Anlagen die richtigen sind, sollte im Rahmen der
Vernehmlassung noch vertiefter diskutiert werden.
Strommarktöffnung wird im Lichte der
Energiegesetzvorlage zu beurteilen sein
Die Frage der Strommarktöffnung, an welcher der
Bundesrat festhalten will, wird im Lichte der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats zum
Energiegesetz wieder zu beurteilen sein. Allenfalls könnten die weniger umstrittenen Teile der
Revision des Stromversorgungsgesetzes in eine separate Vorlage ausgelagert und bereits
schneller dem Parlament vorgelegt werden. Eine unilaterale Strommarktöffnung ohne Investitions-
und Planungssicherheit für die inländische erneuerbare Energieproduktion beurteilt Swisspower
nach wie vor kritisch.
Auch erneuerbare Gase sowie Nutzung von Abwärme und
Umweltwärme notwendig
Um das Ziel von Netto Null CO2-Emissionen bis 2050 zu
erreichen, das Swisspower ebenso anstrebt wie der Bundesrat, muss aus Sicht von Swisspower
zudem nicht nur die erneuerbare Stromerzeugung ausgebaut werden, sondern auch die Produktion
erneuerbarer Gase und die Nutzung von Abwärme und Umweltwärme.
Kontakt:
Katharina Weber
Leiterin Kommunikation
Swisspower AG
Telefon +41
(0)44 253 82 14
katharina.weber@swisspower.ch