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Tabakproduktegesetz: Anträge der Gesundheitskommission von Ständerat angenommen
Publikationsdatum:     27.09.2019
Druckdatum:     20.04.2024
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Tabakproduktegesetz: Anträge der Gesundheitskommission von Ständerat angenommen

Bern (ots) - Der Ständerat hat das Tabakproduktegesetz fertig beraten. Nachdem er letzte Woche auf Vorschlag der Gesundheitskommission Einschränkungen bei der Werbung von Tabakprodukten gutgeheissen hat, stimmt er nun dem Vorschlag zu, dass die Tabakindustrie zukünftig ihre Werbe-, Sponsoring-, und Promotionsausgaben dem Bundesamt für Gesundheit BAG melden muss. Zudem hat er eine Motion an den Bundesrat überwiesen, E-Zigaretten zukünftig wieder der Tabaksteuer zu unterstellen.

Mit dem Entscheid, dass E-Zigaretten künftig der Tabaksteuer zu unterstellen sind, schafft der Ständerat die Voraussetzungen, den Konsum mittels Preissteuerung für Jugendliche unattraktiver zu machen. Ein hoher Preis wirkt vor allem bei jungen Menschen, denn er reduziert den Konsum.

Begrüsst wird von der Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz ebenfalls der Entscheid, dass die Tabakindustrie zukünftig ihre Werbe-, Sponsoring-, und Promotionsausgaben dem Bundesamt für Gesundheit BAG melden muss. Das schafft die notwendige Transparenz.

Bereits eine Woche zuvor hat die kleine Kammer das Tabakproduktegesetz um einige Werbe- und Promotionseinschränkungen ergänzt. Neu sind nach dem Willen des Ständerates die Tabakwerbung in Print- und Onlinemedien untersagt, ebenso die Abgabe von Gratismustern und die Abgabe von Werbegeschenken. Hingegen bleiben beispielsweise Werbemails und Rabattaktionen erlaubt. Ebenso bleibt das Sponsoring durch Tabakfirmen in den meisten Fällen weiterhin möglich. Die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz unterstützt die beschlossenen Massnahmen, bedauert jedoch, dass der Ständerat lediglich partiellen Einschränkungen zugestimmt hat. Das Ziel Kinder und Jugendliche umfassend vor dem Einstieg in den Tabakkonsum zu schützen, ist noch nicht erreicht.

Dass weitergehende Massnahmen dringend notwendig sind, zeigt die Studie zur Last des Tabakkonsums in der Schweiz, welche die ZHAW im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz am 9. September veröffentlicht hat, eindrücklich: Jedes zehnte verlorene gesunde Lebensjahr ist die Folge von Tabakkonsum. Die Schweizerinnen und Schweizer haben zusätzlich als Folge dieses Konsums jedes Jahr medizinische und ökonomische Kosten von mindestens 5 Milliarden Franken zu tragen. Für die Autorinnen und Autoren der Studie hat die Reduktion des Rauchens entsprechend höchste Priorität zur Verbesserung der Gesundheit der Schweizer Bevölkerung.

Die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz ist eine Initiative der Krebsliga Schweiz, der Lungenliga Schweiz, der Schweizerischen Herzstiftung, von Sucht Schweiz und der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz. Bis heute haben sich 127 Organisationen der Allianz angeschlossen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention:

Wolfgang Kweitel, Kommunikationsmanager Politik, 031 599 10 20,

wolfgang.kweitel@at- schweiz.ch

Krebsliga Schweiz:

Flavia Nicolai, Leiterin Medienstelle, 031 389 94 13,

flavia.nicolai@krebsliga.ch

Lungenliga Schweiz:

Claudia Künzli, Leiterin Gesundheitsförderung und Prävention, 031 378

20 57, c.kuenzli@lung.ch

Sucht Schweiz:

Markus Meury, Mediensprecher, 021 321 29 63, mmeury@suchtschweiz.ch


Über Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz:
Als Dachorganisation zur Förderung des Nichtrauchens in der Schweiz wurde die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz AT 1973 gegründet.

Heute umfasst der Verein über 50 Kollektivmitglieder: nationale und kantonale Gesundheitsligen (z.B. die Lungenliga Schweiz, die Krebsliga Zürich), Organisationen aus dem öffentlichen und privaten Gesundheitswesen sowie Kantone und Versicherungen.

Zugleich ist die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz eine Fachorganisation. Diese Doppelfunktion ermöglicht die Koordination der vielfältigen Aktivitäten der Mitglieder in der Förderung des Nichtrauchens.
 
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