Am 26. September wird der Nationalrat die EFAS-Vorlage der SKG-N beraten. Diese
verlangt, dass die Krankenkassen alle ambulanten und stationären Behandlungen - mit
Ausnahme der Langzeitpflege - vergüten. An die Kosten sollen die Kantone einen Beitrag leisten,
welcher insgesamt ihrem heutigen Kostenanteil im stationären Bereich entspricht. Der
Nationalrat wird sich bei den Beratungen auch mit der Ausdehnung von EFAS auf den
Pflegebereich auseinandersetzen müssen: Diese fordert die Konferenz der kantonalen
Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und verlangt zusätzlich, dass in der
Gesetzesvorlage auch eine verbindliche Frist für den Einbezug der Pflegeleistungen gesetzt
wird. Sowohl der Bundesrat als auch die SGK-N stehen dieser Ausdehnung positiv gegenüber,
wollen aber auf eine rechtliche Verknüpfung mit der EFAS-Vorlage verzichten.
Ausdehnung auf Pflegebereich unumgänglich
CURAVIVA Schweiz und senesuisse
unterstützen das Projekt EFAS der SGK-N und erachten eine Ausdehnung auf den Pflegebereich
als unumgänglich, um die integrierte Versorgung zu fördern und Fehlanreize auszumerzen. Für
beide Verbände ist deshalb auch das Anliegen der GDK einleuchtend, eine verbindliche Frist für
den Einbezug der Pflegeleistungen zu setzen, ohne dass es dadurch beim aktuellen Projekt
EFAS zu Verzögerungen kommen soll.
Diese Frist muss so bemessen sein, dass die
betroffenen Akteure ohne Zeitdruck die Ziele gemeinsam festlegen und die Basis für eine
erfolgreiche Umsetzung schaffen können. Eine vom Aufwand her nicht zu unterschätzende
Grundlagenarbeit ist dafür Voraussetzung: Neben den Finanzierungsfragen stellen sich auch
zahlreiche Tariffragen, die vertieft geklärt werden müssen. Ein sorgfältiges Vorgehen ist deshalb
notwendig, und es braucht rasch einen verbindlichen Zeitplan. CURAVIVA Schweiz und
senesuisse sind bereit, sich an diesen Arbeiten zu beteiligen, und sie erwarten, dass sie als
Verbände der direkt betroffenen Leistungserbringer von Beginn weg mitwirken können.
Langfristige Finanzierung der Pflege ist unabhängig von EFAS zu lösen
Der zu
erwartende Kostenanstieg in der Langzeitpflege ist der demographischen Entwicklung
geschuldet und daher kein Argument gegen die Ausdehnung der einheitlichen Finanzierung der
ambulanten und stationären Leistungen auf die Pflege. Die Frage, wie dieser Kostenanstieg zu
finanzieren ist und wie eine zu hohe Belastung der Prämien- und Steuerzahler verhindert werden
kann, stellt sich somit ohnehin und ist unabhängig von EFAS Pflege zu lösen.
Kontakt:
CURAVIVA Schweiz, Media Relations
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senesuisse
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