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Schweizerischer Städteverband: Kommunalverbände verlangen Lösung mit weniger Bürokratie








Autor/Erfasser/Quelle
Schweizerischer Städteverband

Publikationsdatum
04.07.2019



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Pressemitteilung

04.07.2019, Die seit Januar 2019 geltenden Kriterien für die Zuständigkeiten für brennbare Abfälle aus Unternehmen bewähren sich nicht und erhöhen die Bürokratie für Städte und Gemeinden stark. Im Rahmen der Vernehmlassung zu einer Revision der Abfallverordnung des Bundes (VVEA) schlagen der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Verband Kommunale Infrastruktur deshalb einen pragmatischen Lösungsansatz vor, der sowohl Grossbetrieben wie auch den Gemeinwesen entgegenkommt.


Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Teilliberalisierung des Marktes für brennbare, haushaltähnliche Abfälle aus Unternehmen: Firmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen sind für die Sammlung und Entsorgung ihrer haushaltähnlichen Abfälle neu selber zuständig, nicht mehr das Gemeinwesen.

Dies führt dazu, dass sich einzelne Betriebsfilialen mit wenigen Mitarbeitenden mit privaten Entsorgern um die korrekte Entsorgung kümmern oder mit der Gemeinde einen Vertrag abschliessen müssen. Die bisher einfachste Lösung, der Kauf eines Gebührensacks und das Bezahlen der kommunalen Grundgebühr für die Benutzung der Sammelstellen, ist für solche Betriebe nicht mehr zulässig.

Zudem müssen Städte und Gemeinden systematisch und wiederkehrend die Struktur von Konzernen und deren Organisation der Abfallentsorgung erfassen und auswerten, um beurteilen zu können, ob die Betriebsabfälle zu ihrem Monopolauftrag gehören oder nicht. Da sich Firmenstrukturen laufend ändern, wird dies für die Städte und Gemeinden zur Daueraufgabe.

Für den Schweizerischen Städteverband, den Schweizerischen Gemeindeverband und den Schweizerischen Verband Kommunale Infrastruktur ist diese Lösung praxisfremd, der administrative Aufwand enorm und daher nicht akzeptabel.

Vollzeitstellen auf Gemeindegebiet als Kriterium
Die Kommunalverbände schlagen daher in ihren Stellungnahmen zur laufenden Revision der Abfallverordnung VVEA vor, dass für die Beurteilung der Monopolzugehörigkeit die Anzahl Vollzeitstellen eines Unternehmens auf Gemeindegebiet gelten. Somit dürften Betriebsfilialen auch wieder Kehrichtgebührensäcke der Städte und Gemeinden benützen.

Unternehmen mit konzernweit einheitlicher Abfallbewirtschaftung und insgesamt mehr als 250 Vollzeitstellen sollen sich jedoch selber um die Entsorgung der Abfälle kümmern dürfen, wenn sie dies bei den betroffenen Gemeinden beantragen.

Mit einer Motion erwirkte alt Ständerat Carlo Schmid (CVP/AI) 2006 ursprünglich eine sehr weitgehende Liberalisierung der Siedlungsabfälle aus Industrie und Gewerbe und damit die Aufhebung des Entsorgungsmonopols des Staates. Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO), Präsident des Schweizerischen Städteverbandes, stellte 2011 mit einer weiteren Motion einen Mittelweg sicher: Siedlungsabfälle aus Klein- und Mittelbetrieben bis 249 Vollzeitstellen fallen weiterhin unter das Entsorgungsmonopol des Staates.

Ausgenommen von der Diskussion sind betriebsspezifische Produktionsabfälle: Solche Abfälle galten abfallrechtlich schon immer als «übrige Abfälle» und liegen damit in der Verantwortung des Inhabers.


Medienkontakt:
Schweizerischer Städteverband
Präsident
Kurt Fluri
079 415 58 88


Über Schweizerischer Städteverband:

Der Schweizerische Städteverband ist der Dienstleistungs- und Interessenverband, der die Interessen der Städte und städtischen Gemeinden in der Schweiz vertritt. Damit ist der Städteverband die Stimme der urbanen Schweiz, in der rund drei Viertel der Schweizer Bevölkerung wohnen und 84 % der Wirtschaftsleistung unseres Landes erbracht werden. Der Städteverband wurde 1897 gegründet und zählt heute 125 Mitglieder.

Der Schweizerische Städteverband setzt sich in der Politik für die Interessen des urbanen Raumes ein. Wir informieren die Öffentlichkeit über die urbane Schweiz und bieten eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung unter den Mitgliedern. Dienstleistungen zugunsten unserer Mitglieder bilden eine weitere Facette unserer Aktivitäten. Basis der politischen Arbeit des Städteverbandes ist Artikel 50 der Bundesverfassung, der den Bund zur besonderen Rücksicht auf die Interessen der Städte und Agglomerationen verpflichtet. Der Städteverband nimmt deshalb als ständiger Partner an den Vernehmlassungsverfahren des Bundes teil, arbeitet in Expertenkommissionen des Bundes mit und unterhält regelmässige Kontakte zur Bundesverwaltung und zum Parlament und dessen Kommissionen.


Quelle:
HELP.ch


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Weitere Informationen und Links:

 Artikel 'Schweizerischer Städteverband:...'auf Swiss-Press.com




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