Der Bankrat der Schweizerischen Nationalbank (SNB) hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2016 die Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven für das Geschäftsjahr 2016 genehmigt.
Für die Festlegung der jährlichen Zuweisung soll weiterhin das Doppelte des durchschnittlichen nominellen Wirtschaftswachstums der letzten fünf Jahre herangezogen werden. Jedoch soll neu eine jährliche Mindestzuweisung von 8% der Rückstellungen vorgenommen werden. Damit wird auch in Perioden mit tiefen nominalen BIP- Zuwachsraten sichergestellt, dass die Rückstellungen ausreichend alimentiert werden und die Bilanz gestärkt wird.
Da das durchschnittliche nominelle BIP-Wachstum in den letzten 5 Jahren nur 1,9% betragen hat, kommt für das Geschäftsjahr 2016 der Mindestsatz von 8% zur Anwendung. Das entspricht einer Zuweisung von 4,6 Mrd. Franken (im Vorjahr 1,4 Mrd. Franken). Die Rückstellungen für Währungsreserven werden dadurch von 58,1 Mrd. Fr. auf 62,8 Mrd. Fr. steigen.
Gemäss Nationalbankgesetz bildet die SNB Rückstellungen, die es erlauben, die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitischen Höhe zu halten. Die Zuweisung an die Rückstellungen erfolgt unabhängig vom Jahresresultat. Das provisorische Jahresergebnis der Nationalbank wird am 9. Januar 2017 bekanntgegeben werden.
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Bern, 19. Dezember 2016
Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik des Landes. Sie muss sich gemäss Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei die Konjunktur berücksichtigen.
Sie setzt damit eine grundlegende Rahmenbedingung für die Entwicklung der Wirtschaft.
Die Nationalbank hat in Bern und Zürich je einen Sitz. Daneben unterhält sie sechs Vertretungen in Basel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und St. Gallen. Dazu kommen 14 Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden und der Geldversorgung des Landes dienen.
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