Nicht nur inhaltlich, auch konzeptuell und gestalterisch unterscheidet sich der Geschäftsbericht 2013 von den Geschäftsberichten früherer Jahre. Während die Geschäftsberichte der Holding und der Bank in erster Linie auf die Bedürfnisse der Finanzspezialisten und Medienschaffenden zugeschnitten sind, ist die Version, die an die rund 41 000 Aktionärinnen und Aktionäre verschickt wird, im Magazinstil gehalten. Diese Version enthält neben den wichtigsten Zahlen und Fakten zum Geschäftsjahr eine Serie von Bildergeschichten, die auf einfache und doch spezielle Weise den Bezug von Valiant zur Region thematisieren – passend zur erst kürzlich lancierten Imagekampagne mit dem Motto «Wir sind einfach Bank».
Sondereffekte bei den Entschädigungen Wie bereits an der Bilanzmedienkonferenz vom 5. März 2014 kommuniziert, war 2013 für Valiant ein Jahr der Erneuerung. Dies hat Spuren in den Zahlen und auch in der Führung hinterlassen. Seit Januar 2013 ist Jürg Bucher Präsident des Verwaltungsrates, Anfang März 2013 übernahm Ewald Burgener die Aufgaben des CFO von Rolf Beyeler. Per Ende April 2013 haben sich der Verwaltungsrat und der damalige CEO Michael Hobmeier in gegenseitigem Einvernehmen getrennt. Seit dem 18. November 2013 leitet Markus Gygax als neuer CEO die Geschicke der Bank.
Die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten lassen sich auch in den Vergütungszahlen erkennen: Die Gesamtvergütung der Geschäftsleitung 2013 hat gegenüber dem Vorjahr um CHF 1,3 Mio. zugenommen und beträgt CHF 4,7 Mio. In diesem Betrag sind auch die rechtlich geschuldeten Vergütungen an die ehemaligen Geschäftsleitungsmitglieder Michael Hobmeier und Rolf Beyeler enthalten.
Die Vergütung des ehemaligen CEO setzt sich aus vier ihm arbeitsrechtlich geschuldeten Elementen zusammen: dem Fixlohn, der Sach- und Vorsorgeleistungen sowie der ausstehenden variablen Vergütungen für die Jahre 2011 bis 2014. Die insgesamt ausgewiesenen CHF 1,777 Mio. widerspiegeln nicht die aktuelle Lohnpolitik von Valiant. Keine Abgangsentschädigungen bei Valiant Valiant kennt keine Abgangsentschädigungen. Für Jürg Bucher, Präsident des Verwaltungsrates, ist klar: «Die Vergütungen an den ehemaligen CEO sind arbeitsrechtlich geschuldet. In Zukunft werden die Reglemente so angepasst, dass es keine Entschädigungen in dieser Grössenordnung mehr geben wird. Eine maximale Lohnspanne von 1 zu 20 ist ein Verhältnis, das der Verwaltungsrat als angemessen erachtet.»
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