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Zwang zu Mieterlass auf Kosten privater "Kleinvermieter"




Pressemitteilung



HEV Hauseigentümerverband Schweiz

Pressetitel

Zwang zu Mieterlass auf Kosten privater "Kleinvermieter"

Verfasser / Quelle

HEV Hauseigentümerverband Schweiz

Publikationsdatum

01.05.2020

Firmenporträt

HEV Hauseigentümerverband Schweiz


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01.05.2020, Zürich - Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) unterstützt einen Staatszwang zum Mieterlass durch die Vermieter von Geschäftsräumen mit Mietzinsen bis 5000 Franken. Bei höheren Mietzinsen sollen Vermieter und Staat einen Teil des Mietzinses zahlen. Der HEV Schweiz lehnt diesen ungerechten Vorstoss ab. Der Vorstoss belastet die privaten Kleinvermieter und ist ein Fass ohne Boden.


Die Ständeratskommission (WAK-S) hat an ihrer Sitzung vom 28. April 2020 die Motion 20.3161 verabschiedet, die einen staatlich erzwungenen Mieterlass zulasten der Vermieter vorsieht. Vermieter müssen bei Geschäftsräumen mit einer Bruttomiete von maximal 5000 Franken pro Monat die Nettomiete für die Dauer von zwei Monaten vollständig erlassen. Besonders krass ist diese Regelung, weil sie nicht etwa nur bei Covid-19-bedingten Betriebsschliessungen gilt, sondern auch bei reduziert geführten Betrieben oder Betrieben, bei denen ohne irgendwelche Staatsinterventionen der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 50 Prozent tiefer ausgefallen ist! Damit darf potenziell jedes Unternehmen in der Schweiz mit einem Monatsmietzins von maximal 5000 Franken, das - beispielsweise infolge gesunkener Auslandnachfrage oder Lieferengpässen - einen Umsatzschwund im Vergleich zum Rekordergebnis des Vorjahres hinnehmen muss, ungestraft während zweier Monate seine Mietzinszahlungen "auslassen".

Private Kleinvermieter zahlen die Zeche

Die Zeche für diese krasse Bestimmung zahlen vorwiegend private Kleinvermieter. Sie sind es nämlich, die in erster Linie relativ kleine Mietobjekte mit entsprechend tiefen Mietzinsen bis 5000 Franken vermieten. Grosse Vermieter (Gesellschaften, Fonds, Versicherungen, Banken etc.) vermieten vielfach grössere, teurere Mietobjekte. Bezogen auf ihr Gesamtportfolio sind die Zwangserlasse ein Pappenstiel. Die WAK-S-Motion ist deshalb sehr ungerecht und geht willkürlich auf Kosten der Kleinvermieter. Auf der anderen Seite wird von den Vermietern wie selbstverständlich verlangt, dass sie trotz erzwungener Einnahmenverluste infolge der Mieterlasse ihre eigenen Kosten (Hypozinsen, Amortisationen, Entschädigungen/Löhne von Liegenschaftsverwaltungen, Handwerker) weiterhin zahlen müssen. All dies geschieht zudem ungeachtet der finanziellen Verhältnisse der Parteien. So profitieren z.B. vermögende eingemietete Unternehmer von den Mieterlassen zulasten wenig begüterter Eigentümer, die beispielsweise ohne weitere Verdienste mit den Mieteinnahmen ihre Lebenskosten finanzieren.

Ungerecht und wettbewerbsverzerrend

Bei höheren Monatsmieten fordert die Kommission die Parteien auf, sich auf einen Erlass von zwei Dritteln des Mietzinses zu einigen; der Bund soll dann für die Dauer von zwei Monaten einen Drittel der Bruttomiete (maximal 3000 Franken) berappen. Der Vorstoss schafft mit all diesen Massnahmen auch eine ungerechte und unzulässige Wettbewerbsverzerrung von eingemieteten Unternehmern gegenüber jenen, die ihren Betrieb in der eigenen Liegenschaft führen. Diese können nicht die hohle Hand machen - weder beim Vermieter noch beim Staat; von ihnen wird weiterhin unternehmerische Eigenverantwortung verlangt.

Pressekontakt:

HEV Schweiz

Markus Meier, Direktor HEV Schweiz

Tel.: +41 44 254 90 20

Mobile: +41 79 602 42 47

E-Mail: info@hev-schweiz.ch



Über HEV Hauseigentümerverband Schweiz

Der Hauseigentümerverband Schweiz ist die Dachorganisation der Wohneigentümer und Vermieter in der Schweiz. Der Verband zählt rund 340’000 Mitglieder. Mit unseren über 100 Regional- und Kantonalsektionen sind wir überall nahe bei unseren Mitgliedern – auch bei Ihnen.

Seit über 100 Jahren setzt sich der HEV konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums ein. Dazu gehören die Eigentumsgarantie, nur so viel Bürokratie wie nötig, wirtschaftlich tragbare Vorschriften sowie massvolle Steuern, Gebühren und Abgaben. Die Mitgliedschaft in einer der grössten Organisationen der Schweiz lohnt sich.



Quellen:
news aktuell   HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Zwang zu Mieterlass auf Kosten privater "Kleinvermieter" -

Quelle: news aktuell | Publiziert am 01.05.2020 | Aktualisiert um 09:25 Uhr


Die Pressemitteilung Zwang zu Mieterlass auf Kosten privater "Kleinvermieter" wurde publiziert von HEV Hauseigentümerverband Schweiz am 01.05.2020 (Erster Mai). Die Meldung Zwang zu Mieterlass auf Kosten privater "Kleinvermieter" hat die ID News-HLP-44-1800497.



Weitere Informationen und Links:

 HEV Hauseigentümerverband Schweiz (Firmenporträt)
 Artikel 'Zwang zu Mieterlass auf Kosten privater ...' auf Swiss-Press.com




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