Vorbehältlich einer Beschwerde gegen den Entscheid der ComCom wird die DABCOM AG in der Romandie eine DAB+-Plattform mit einem vielfältigen Angebot an kommerziellen und alternativen Programmen aufbauen und betreiben. Darunter finden sich auch solche, die auf die Promotion eines Unternehmens und dessen Produkte und Dienstleistungen ausgerichtet sind.
Dieses im Schweizer Radiomarkt bisher nicht erprobte publizistische Format erzielt im Print- und TV- Bereich grosse Reichweiten. Die ComCom sieht darin nicht nur eine Erweiterung der Angebotsvielfalt: Der Umstand, dass die DABCOM AG auch auf einen neuen Kreis finanzstarker Kunden setzt, der nicht auf Fördergelder oder Einnahmen aus dem Radiowerbemarkt angewiesen ist, dürfte zur Wirtschaftlichkeit der DABCOM-Plattform beitragen, ohne die bestehende Radiolandschaft substanziell zu gefährden.
Im Interesse der Vielfalt hat die ComCom die Anzahl der Unternehmensradios auf sechs beschränkt. Bei der Vergabe der anderen 12 verfügbaren Plätze muss die Konzessionärin für ein vielfältiges Angebot sorgen, das sowohl informative, kulturelle, bildende als auch unterhaltende Elemente berücksichtigt. Sie verpflichtet sich zudem, in erster Priorität Programmveranstalter aus der Romandie zu verbreiten. Weiter reserviert sie dauerhaft einen Platz für Programme von kurzer Dauer, z.B. im Zusammenhang mit kulturellen Veranstaltungen.
Bei der DABCOM AG handelt es sich um ein noch zu gründendes Unternehmen aus der Westschweiz. Es wird einerseits getragen von der IP worldcom SA, einem auf Internetlösungen spezialisierten Unternehmen aus dem Kanton Waadt, und andererseits von Vertretern der Digris AG.
Dies ist ein Unternehmen, welches seit Mai 2014 in grösseren Agglomerationen der ganzen Schweiz lokale DAB+-Sendernetze errichtet und betreibt, so auch fünf in der Romandie. Beide Unternehmen bringen somit die nötige Erfahrung für den Aufbau und Betrieb einer weiteren DAB+-Plattform mit.
Die DABCOM plant einen schrittweisen Aufbau des Sendernetzes; bis Mitte 2024 soll die gesamte Romandie versorgt sein.
Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) ist die unabhängige Konzessions- und Regulierungsbehörde im Fernmeldebereich und wurde durch das Fernmeldegesetz (FMG) vom 30. April 1997 ins Leben gerufen.
Die Kommission besteht aus sieben von Bundesrat ernannten Mitgliedern, die unabhängige Sachverständige sein müssen. Die Kommission unterliegt in ihren Entscheiden keinen Weisungen vom Bundesrat und Departement. Sie ist von den Verwaltungsbehörden unabhängig und verfügt über ein eigenes Sekretariat. Sie informiert die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit und erstellt zuhanden des Bundesrates jährlich einen Tätigkeitsbericht.
Beim Vollzug des Fernmelderechtes kann die Kommission das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beiziehen und ihm Weisungen erteilen. Die Kommission hat einzelne ihrer Aufgaben an das BAKOM delegiert.
Tätigkeiten und wichtigste Aufgaben der Kommission
- Vergabe von Konzessionen für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums
- Erteilung der Grundversorgungskonzession
- Festlegung der Zugangsbedingungen (Entbündelung, Interkonnektion, Mietleitungen, usw.), wenn die Anbieterinnen in Verhandlungen keine Einigung erzielen
- Genehmigung der nationalen Nummerierungspläne
- Regelung der Modalitäten der Nummernportabilität und der freien Wahl der Dienstanbieterin
- Entscheid über Aufsichtsmassnahmen (Art. 58 FMG) und Verwaltungssanktionen (Art. 60 FMG)
Quelle: ComCom
Die Pressemitteilung Zusätzliche Konzession für DAB+ in der Romandie geht an DABCOM AG wurde publiziert von Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom am 15.05.2019 (Fünfzehnter Mai). Die Meldung Zusätzliche Konzession für DAB+ in der Romandie geht an DABCOM AG hat die ID News-HLP-12-1796528.
Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom (Firmenporträt) | |
Artikel 'Zusätzliche Konzession für DAB+ in der Romandie ...' auf Swiss-Press.com |
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