Der Knappheitsindikator des aktualisierten Monitors zeigt, dass Mietwohnungen, insbesondere Familienwohnungen, knapp sind. Diese sind deutlich schwerer zu finden als kleinere Wohnungen. Infolge der hohen Mietzinsen nehmen die Haushalte kleinere Grundrisse in Kauf und suchen kleinere Wohnungen. Grosszügige Wohnungen sind entsprechend weniger gefragt, wodurch der Druck in diesem Segment etwas geringer ist. Für den unteren Mittelstand und einkommensschwächere Haushalte hat sich die Marktlage hingegen weiter verschlechtert.
Trotz der weiterhin angespannten Lage am Markt, ist der Grossteil der Mieterinnen und Mieter sowie auch der Eigentümerinnen und Eigentümer weiterhin gut mit Wohnraum versorgt. Wer über Wohneigentum verfügt, profitiert von den Preissteigerungen der vergangenen Jahre.
2025 könnte sich die Situation für Haushalte, die nicht umziehen wollen oder müssen, weiter verbessern, da der Referenzzinssatz sinkt und allenfalls eine Mietzinsreduktion möglich macht. Dies hat jedoch zur Folge, dass sich die Bestandes- und Angebotsmieten, respektive die Nutzungskosten der bisherigen Eigentümer und diejenigen der Neueigentümer weiter voneinander entfernen. Somit öffnet sich die Wohnkosten-Schere zwischen umziehenden und sesshaften Haushalten weiter.
Wohnen gehört wie Nahrung, Bildung oder Gesundheit zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Gestützt auf die Artikel 41, 108 und 109 der Verfassung setzt sich der Bund im Rahmen der Wohnungspolitik dafür ein, dass alle Bevölkerungsgruppen über eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen verfügen.
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ist die für den Vollzug der Wohnungspolitik des Bundes zuständige Fachbehörde. Es ist für die Umsetzung der Bundesgesetze verantwortlich, die das Parlament zur Erfüllung der wohnungspolitischen Verfassungsaufträge verabschiedet hat:
- Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz WFG) vom 21. März 2003 - Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 - Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten vom 20. März 1970 (WS) - Obligationenrecht (Miete) vom 15. Dezember 1989 - Bundesgesetz vom 23. Juni 1995 über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung
Das BWO betreut zudem die Hypothekardarlehen, die gestützt auf den Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1947 den Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals gewährt worden waren.
Das Amt vertritt die Schweiz in internationalen Organisationen, die sich mit Fragen des Wohnungswesens beschäftigen, namentlich im „Committee on Housing and Land Management“ der Europäischen Kommission für Wirtschaftsfragen der UNO (ECE).
Die Pressemitteilung Wohnkosten-Schere öffnet sich 2025 weiter wurde publiziert von Bundesamt für Wohnungswesen am 06.03.2025 (Sechster März). Die Meldung Wohnkosten-Schere öffnet sich 2025 weiter hat die ID News-HLP-16-1820322.
Bundesamt für Wohnungswesen BWO (Firmenporträt) | |
Artikel 'Wohnkosten-Schere öffnet sich 2025 weiter' auf Swiss-Press.com |
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