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WEKO verlangt Gleichstellung privater Unternehmen




Pressemitteilung



Wettbewerbskommission WEKO

Pressetitel

WEKO verlangt Gleichstellung privater Unternehmen

Verfasser / Quelle

WEKO

Publikationsdatum

06.11.2008

Firmenporträt

Wettbewerbskommission WEKO


- - - - - - - - - - START HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG - - - - - - - - - -

06.11.2008, Die Post und die privaten Logistikunternehmen sollen im Wettbewerb gleichgestellt werden. Deshalb empfiehlt die Wettbewerbskommission (WEKO) dem Bundesrat die Privilegien der Post beim Sonntags- und Nachtfahrverbot zu beseitigen.


Die von der Verkehrsregelnverordnung der Post gewährte Ausnahmeregelung benachteiligt nämlich die privaten Logistikunternehmen im Wettbewerb bei der Postzustellung.



Über Wettbewerbskommission WEKO

Die Wettbewerbskommission ist eine Milizbehörde und besteht aus 12 vom Bundesrat gewählten Mitgliedern. Sie wird von einem dreiköpfigen Präsidium geleitet. Das Kartellgesetz verlangt, dass die Mehrheit der Kommissionsmitglieder durch unabhängige Sachverständige - in der Regel Rechts- und Ökonomieprofessoren - gebildet wird. Die übrigen Sitze teilen sich Vertreter der grossen Wirtschaftsverbände und Konsumentenorganisationen. Diese Zusammensetzung gewährleistet, dass einerseits bei der Wahl der Kommissionsmitglieder fachliche und sachliche Kriterien im Vordergrund stehen und dass andererseits genügend Know-how verfügbar ist, um sachlich korrekt begründete Entscheidungen fällen zu können.

Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.

Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.

Quelle: WEKO


Quellen:
HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG WEKO verlangt Gleichstellung privater Unternehmen -

Quelle: WEKO | Publiziert am 06.11.08 | Aktualisiert um 14:46 Uhr


Die Pressemitteilung WEKO verlangt Gleichstellung privater Unternehmen wurde publiziert von WEKO am 06.11.2008 (Sechster November). Die Meldung WEKO verlangt Gleichstellung privater Unternehmen hat die ID News-HLP-4-385908.



Weitere Informationen und Links:

 Wettbewerbskommission WEKO (Firmenporträt)
 Artikel 'WEKO verlangt Gleichstellung privater Unternehmen' auf Swiss-Press.com




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