Im schweizerischen Mobilfunkmarkt sind die drei Netzbetreiber Swisscom, Sunrise und Orange die Hauptakteure. Der Zusammenschluss verringert die Zahl der auf dem schweizerischen Mobilfunkmarkt konkurrierenden Netzbetreiber von drei auf zwei. Das fusionierte Unternehmen würde einen Marktanteil von ca. 40% auf sich vereinen, während der Marktanteil von Swisscom bei ca. 60% verbliebe. Vor diesem Hintergrund hat die WEKO beschlossen, die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Mobilfunkmarkt zu prüfen. Dabei wird auch untersucht, ob allenfalls eine kollektiv marktbeherrschende Stellung zusammen mit der Swisscom entstehen kann.
Die Prüfung hat innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Monaten zu erfolgen.
Die Wettbewerbskommission ist eine Milizbehörde und besteht aus 12 vom Bundesrat gewählten Mitgliedern. Sie wird von einem dreiköpfigen Präsidium geleitet. Das Kartellgesetz verlangt, dass die Mehrheit der Kommissionsmitglieder durch unabhängige Sachverständige - in der Regel Rechts- und Ökonomieprofessoren - gebildet wird. Die übrigen Sitze teilen sich Vertreter der grossen Wirtschaftsverbände und Konsumentenorganisationen. Diese Zusammensetzung gewährleistet, dass einerseits bei der Wahl der Kommissionsmitglieder fachliche und sachliche Kriterien im Vordergrund stehen und dass andererseits genügend Know-how verfügbar ist, um sachlich korrekt begründete Entscheidungen fällen zu können.
Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.
Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.
Quelle: WEKO
Die Pressemitteilung WEKO prüft Zusammenschluss zwischen Orange und Sunrise wurde publiziert von WEKO am 29.12.2009 (Neunundzwanzigster Dezember). Die Meldung WEKO prüft Zusammenschluss zwischen Orange und Sunrise hat die ID News-HLP-4-723762.
Wettbewerbskommission WEKO (Firmenporträt) | |
Artikel 'WEKO prüft Zusammenschluss zwischen Orange und ...' auf Swiss-Press.com |
Kinder aus Villmergen und Bünzen für den Sternenwochen-Award nominiert
UNICEF Schweiz und Liechtenstein, 25.04.2024 Comparis.ch AG, 25.04.2024Auswirkung von steigenden Zinsen auf den Wohnungsbau
Bundesamt für Wohnungswesen BWO, 25.04.2024
13:01 Uhr
Konsumentenschutz gegen Greenwashing: «Umweltfreundliche» ... »
13:01 Uhr
Tote E.A. (8) – beschuldigte Mutter kommt im Juni vor Gericht »
12:31 Uhr
Dürfen Ukraine-Flüchtlinge bald länger bleiben? »
12:21 Uhr
Der schwächere Franken verhilft der Nationalbank zu einem ... »
11:22 Uhr
18-Millionen-Busse für Swisscom von Weko im Glasfaserstreit »
Air Wick Freshmatic Cotton
CHF 7.95 statt 14.95
Lidl Schweiz AG
Barilla Tomatensauce Napoletana
CHF 6.00 statt 9.00
Coop-Gruppe Genossenschaft
BIC Soleil Colour Collection 3-Klingen-Damenrasierer
CHF 5.95 statt 9.10
Denner AG
Blue Brand Choko Snack
CHF 5.50 statt 7.00
Denner AG
Crosswave Fahrrad-Reiniger Reinigungsmittel
CHF 9.50 statt 11.90
Migros-Genossenschafts-Bund
Crosswave Fahrradschloss Veloschloss
CHF 7.90 statt 9.90
Migros-Genossenschafts-Bund
Aktueller Jackpot: