Bei ihrer vorläufigen Prüfung unmittelbar nach Übernahme der Getränkesparte von Eichhof durch die Heineken-Gruppe hatte die Weko Anhaltspunkte für eine kollektive Marktbeherrschung gefunden – und zwar zwischen der neu gegründeten Brauereigruppe Heineken/Eichhof und der grössten schweizerischen Brauereigruppe Carlsberg/Feldschlösschen.
Die vertiefte Prüfung zeigte dann, dass der Biermarkt offen genug ist und Konkurrenten weiterhin ohne hohe Schranken in den Markt eintreten können. Die lokal und regional verankerten Brauereien werden durch den Zusammenschluss in ihrer Wettbewerbsfähigkeit offensichtlich nicht eingeschränkt. Zudem können grosse Detailhandelsunternehmen den Verhaltensspielraum der beiden grossen Brauereigruppen massgeblich beschränken.
Die Wettbewerbskommission ist eine Milizbehörde und besteht aus 12 vom Bundesrat gewählten Mitgliedern. Sie wird von einem dreiköpfigen Präsidium geleitet. Das Kartellgesetz verlangt, dass die Mehrheit der Kommissionsmitglieder durch unabhängige Sachverständige - in der Regel Rechts- und Ökonomieprofessoren - gebildet wird. Die übrigen Sitze teilen sich Vertreter der grossen Wirtschaftsverbände und Konsumentenorganisationen. Diese Zusammensetzung gewährleistet, dass einerseits bei der Wahl der Kommissionsmitglieder fachliche und sachliche Kriterien im Vordergrund stehen und dass andererseits genügend Know-how verfügbar ist, um sachlich korrekt begründete Entscheidungen fällen zu können.
Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.
Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.
Quelle: WEKO
Die Pressemitteilung WEKO bewilligt die Übernahme von Eichhof durch Heineken wurde publiziert von WEKO am 21.08.2008 (Einundzwanzigster August). Die Meldung WEKO bewilligt die Übernahme von Eichhof durch Heineken hat die ID News-HLP-4-323506.
Wettbewerbskommission WEKO (Firmenporträt) | |
Artikel 'WEKO bewilligt die Übernahme von Eichhof durch ...' auf Swiss-Press.com |
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